Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1842. (19)

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8) Des Departements des Innern. 
Des Ministerium des Innern. 
a) Bekanntmachung, betreffend die Errichtung einer evangelischen Pfarrei für die Orte Gniebel 
und Rübgarten. 
Vermoge höchster Entschließung vom 50. v. M. haben Seine Königliche 
Majestät die Errichtung einer evangelischen Pfarrei für die von dem beirchlichen 
Verbande mit Walddorf, Dekanats Tübingen, zu trennenden Orte Gniebel und 
Rübgarten zu verfügen geruht. 
Stuttgart den 1. December 1852. Schlaper. 
b) Bekanntmachung, betreffend die Vertheilung von Preisen für die Hervorbringung vorzüglichen 
Flachses im Jahr 1842 und die Aussetzung neuer Preise für das Jahr 1843. 
Von den vermöge der Bekanntmachung des Ministerium des Innern vom 
11. Februar 1841 (Reg Blatt S. 86) ausgesehten Preisen für vorzüglichen, im Lande 
hervorgebrachten Flachs, sind durch Urtheil des Preisgerichts zuerkannt worden: 
1) Preise zweiter Klasse von je 50 fl.: 
a)dem Michael Burkhard, Gemeinderath in Röthenbach, Oberamts Calw, 
für im Thau gerösteten Flachs, und 
b) dem Daniel Friedrich Bapyha, Oekonomen in Echterdingen, Oberamts 
Stuttgart, für im Schnee gerösteten Flachs; 
2) Preise dritter Klasse von je 40 fl.: 
a)dem Ernst Ludwig Bauer, Sonnenwirth daselbst, für theils im Schnee, 
theils im Thau gerösteten Flachs, und 
b) der Actiengesellschaft für Verbesserung des Flachsbaues und der Flachsbe- 
reitung in Heidenheim für im Wasser gerösteten Flachs. 
Zur weiteren Aufmunterung einer veredelten Flachskultur haben Seine König- 
liche Majestät auch für das Jahr 1845 die Aussehung von acht Preisen für vor- 
züglichen im Lande gebauten und zubereiteten Flachs, und zwar:
	        
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