Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1842. (19)

662 
durch hoͤchste Entschließung vom 15. d. M. die neu errichtete Bau-Inspektors- 
stelle im Justiz-Departement dem Architekten Theodor Wilhelm Landauer, von 
Heilbronn, zu verleihen geruht. 
Durch höchste Entschließung Seiner Königlichen Majestäkt vom 19. d. M. 
sind die an der Offiziers-Bildungs-Anstalt bisher mit dem Titel eines Professors 
angestellten Lehrer Dr. Müller und Gérard zu wirklichen Professoren dieser An- 
stalt mit dem Rang in der siebenten Stufe gnädigst ernannt worden. 
Sodann haben Höchstdie.selben durch höchste Entschließung vom 21. d. M. 
die erledigte Stelle eines Oberamtsarztes von Tübingen dem Oberamtsarzt Dr. 
Krauß in Welzheim, 
die erledigte Präzeptorats-Caplanei zu St. Johann in Horb dem seitherigen 
Verweser dieser Stelle, Wendelstein, von Rottenburg, und 
die erledigte Stelle eines weltlichen israelitischen Ober-Kirchen-Vorstehers dem 
Rechts-Consulenten Jordan dahier gnädigst übertragen. 
Vermöge höchster Entschließung von demselben Tage ist der Lieutenant Geigisky 
des sechsten Infanterie-Regiments zu den Garnisons-Compagnien verseht und den- 
selben aggregirt worden. 
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchsten Dekrets vom 22. d. M. 
die erledigte Rathsstelle bei dem K. Ober-Tribunal dem Ober-Justizrath, Freiherrn 
v. Sternenfels in Eßlingen zu übertragen, 
den Gerichts-Abtuar Kübel in Mergentheim, seinem Ansuchen gemäß, auf die 
erledigte Abtuarsstelle bei dem K. Oberamtsgerichte Hall zu verseßzen, 
vermöge höchster Entschließung vom 25. d. M. Höchst-Ihrem Leibarzte, dem 
Vice-Direktor v. Ludwig, den Titel und Rang eines K. Staatsraths zu verleihen, 
wie auch 
durch höchstes Debret vom 27. d. M. dem bei dem Hof-Theater angestellten 
Sekretär und Controleur Hezer, den Titel und Rang eines Canzleiraths zu be- 
willigen, und 
nach höchster Entschließung vom 28. d. M. Hôchst-Ihren Adjutanten, Oberst- 
Stallmeister, Oberst v. Maucler, unter Belassung in jenen Eigenschaften, zum 
General= Major zu ernennen gnädigst geruht.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.