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durch hoͤchste Entschließung vom 15. d. M. die neu errichtete Bau-Inspektors-
stelle im Justiz-Departement dem Architekten Theodor Wilhelm Landauer, von
Heilbronn, zu verleihen geruht.
Durch höchste Entschließung Seiner Königlichen Majestäkt vom 19. d. M.
sind die an der Offiziers-Bildungs-Anstalt bisher mit dem Titel eines Professors
angestellten Lehrer Dr. Müller und Gérard zu wirklichen Professoren dieser An-
stalt mit dem Rang in der siebenten Stufe gnädigst ernannt worden.
Sodann haben Höchstdie.selben durch höchste Entschließung vom 21. d. M.
die erledigte Stelle eines Oberamtsarztes von Tübingen dem Oberamtsarzt Dr.
Krauß in Welzheim,
die erledigte Präzeptorats-Caplanei zu St. Johann in Horb dem seitherigen
Verweser dieser Stelle, Wendelstein, von Rottenburg, und
die erledigte Stelle eines weltlichen israelitischen Ober-Kirchen-Vorstehers dem
Rechts-Consulenten Jordan dahier gnädigst übertragen.
Vermöge höchster Entschließung von demselben Tage ist der Lieutenant Geigisky
des sechsten Infanterie-Regiments zu den Garnisons-Compagnien verseht und den-
selben aggregirt worden.
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchsten Dekrets vom 22. d. M.
die erledigte Rathsstelle bei dem K. Ober-Tribunal dem Ober-Justizrath, Freiherrn
v. Sternenfels in Eßlingen zu übertragen,
den Gerichts-Abtuar Kübel in Mergentheim, seinem Ansuchen gemäß, auf die
erledigte Abtuarsstelle bei dem K. Oberamtsgerichte Hall zu verseßzen,
vermöge höchster Entschließung vom 25. d. M. Höchst-Ihrem Leibarzte, dem
Vice-Direktor v. Ludwig, den Titel und Rang eines K. Staatsraths zu verleihen,
wie auch
durch höchstes Debret vom 27. d. M. dem bei dem Hof-Theater angestellten
Sekretär und Controleur Hezer, den Titel und Rang eines Canzleiraths zu be-
willigen, und
nach höchster Entschließung vom 28. d. M. Hôchst-Ihren Adjutanten, Oberst-
Stallmeister, Oberst v. Maucler, unter Belassung in jenen Eigenschaften, zum
General= Major zu ernennen gnädigst geruht.