Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1842. (19)

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P) Verleihung eines Patents an den Teuchel-Fabrikanten Schweizer auf eine Maschine zum 
Pressen der Backsteine und Ziegelplatten. 
Da Seine Königliche Majestät vermöge höchster Entschließung vom 
26. d. M. dem Teuchelfabrikanten Johannes Schweizer zu Möhringen, Oberamts 
Stuttgart, auf die von ihm vorgelegte Maschine zum Pressen der Backsteine und 
Ziegelplatten, das nachgesuchte zehenjährige Erfindungspatent gnddig## #rliehen ha- 
ben; so wird dieses, unter Bezlehung auf den siebenten Abschnitt der revidirten aul- 
gemeinen Gewerbe-Ordnung, zur öffentlichen Ken##e#tnißz gebracht. 
Stuttgart den 27. Januar 1342. Schlaper. 
d) Bekanntmachung, betreffend eine im Jahre 1841 vorgegangene Veränderung in der Gemeinde- 
Bezirks-Eintheilung. 
Die bisher zu dem Gemeindebezirke Fischbach, Oberamts Biberach, gehdôrige Par- 
zelle Kemnath ist mit Genehmigung der zuständigen Regierungsbehörde von dem ge- 
dachten Verbande getrennt und mit der Gemeinde Bellamont vereinigt worden; was 
hiedurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. 
Stuttgart den 1. Februar 1362. Schlaper. 
2. Der Direktion der Kunstschule. 
Bekanntmachung, betreffend eine Stiftung des verstorbenen Hofrachs v. VDann edet fur die 
Kunstschule. « 
Der kuͤrzlich verstorbene Direktor der Kunstschuie, Hofrath v. Dannecker, hat 
dieser Anstalt auch in einem Vermaͤchtnisse die Fuͤrsorge und das Wohlwollen be- 
thätigt, welches seine vieljaͤhrige amtliche Thaͤtigkeit aen Hayselben beurkudete. 
Es ist eine betraͤchtliche Zahl plastischer Wertke, theils Deiten von der eigenen 
Meisterhand des gefeierten Stifters, theils Abguͤsse von iken, sodann eine werth- 
volle Sammlung von Kupferwerken, einzelnen gestochenen Blaͤttern und Schriften 
aus dem Gebiete der Kunst-Literatur, welche als Stiftung Danneckers für die Kunst- 
schule ihm in dieser unter seiner Pflege herangewachsenen vaterländischen Anstalt 
einen weiteren Anspruch auf die dankbarste Bewahrung seines Andenkens verleiht.
	        
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