Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1842. (19)

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Angenehme Pflicht ist es der Direktion der Kunstschule, diese letzte That des 
Verewigten zu Gunsten der von ihm verherrlichten vaterlaͤndischen Kunst zur oͤffent- 
lichen Kenntniß zu bringen. 
Stuttgart den 14. Januar 1842. Köstlin. 
8) es Kriegs-Departements. 
Oes Kriegs-Ministerium. 
a)MVerfügung, betreffend die Aufforderung der Oberämter zur Anzeige des Abganges in dem 
Besitstande der K. Kriegs-Denkmünze. 
Di K. Oberämter werden hiemit beauftragt, den Abgang, welcher sich in ihren 
Bezi.-“ seit der Verleihung der K. Kriegs-Denkmünze in dem Besißstande derselben 
ergeben hat, hieher anzuzeigen, und für die Zukunft diese Anzeige alljährlich mit dem- 
jenigen Berichte in Verbindung zu sehen, welcher auf den 1. Januar hinsichtlich der 
Veränderungen bei den Inhabern von Militär= Orden und Medaillen zu erstatten ist. 
Stuttgart den 27. Januar 1842. v. Hügel. 
Cauntbd der Finanzen. 
Des Finanz-Mimisterium. 
b) Berfügung, betreffend die Besetzung Königl. fürstlich Thurn und Taxisscher Reviersörsterstellen. 
Da in dem Bezirke der K. fürstlich Thur# und Tharisschen Forst-Verwaltung 
Neresheim, der Revierförster Ropes, von Elchingen, auf das durch Pensionirung 
des Redoierförsters Munding in Erledirung gekommene Revier Hochstadt ver- 
sebt, und der sofort von dem Fürsten zum K. fürstlichen Revierförster in Elchin- 
gen ernannte provisorische Forstassistent Grimm, von Sssen, als befähigt erkannt 
worden ist; so wird dieß hiedurch zur öffentlichen Kenntnigt gebracht. 
Stuttgart den 25. Januar 1842. Herdegen.
	        
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