Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1842. (19)

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Consistorium zu melden. Die Verwandlung der ungeeigneten Einkommenstheile ist 
eingeleitet, und wird für den neuen Geistlichen auch ohne dessen Zustimmung ver- 
bindlich. · 
6) Die Bewerber um die erledigte Pfarrei Hausen an der Wuͤrm, Dekanats 
Leonberg, welche 514 Kirchengenossen zählt und mit einem Einkommen von 721 fl. 
in Preisen des Sportelgesehes verbunden ist, haben sich binnen vier Wochen bei dem 
evangelischen Consistorium zu melden. Die Verwandlung der ungeeigneten Einkom- 
menstheile ist eingeleitet, und tritt auch ohne Zustimmung des neuen Geistlichen in 
Wirksamkbeit. 
7) Die mit Präzeptoratsdiensten verbundene Kaplanei zu Friedrichshafen ge- 
währt, einschließlich einer Besoldungszulage für den Präzeptor — jedoch ohne das 
Schulgeld — ein sirirtes Einkommen von 729 fl. an Gartenertrag, Kapitalzinsen, 
Besoldungen und gestifteten Gebühren. Der Kaplan hat, als zugleich Präzeptor, wö- 
chentlich 21—26 Stunden in den Realien und in den Anfangslehrfächern an einem 
untern Gymnasium Unterricht zu ertheilen. Die Bewerber haben sich bei dem ka- 
tholischen Kirchenrath binnen vier Wochen vorschriftmißig zu melden, und über ihre 
Befähigung zur Uebernahme sowohl einer Kaplanei als eines Przeptorats auszu- 
weisen. 
8) Die Bewerber um das erledigte Amtsnotariat Abtsgmünd, Oberamts 
Aalen, mit welchem ein Gehalt von 350 fl. verbunden ist, haben sich innerhalb drei 
Wochen bei dem K. Gerichtshof in Ellwangen zu melden. 
9) Die Bewerber um das erledigte Oberamts-Abtuariat Calw haben sich bin- 
nen drei Wochen bei der Regierung des Schwarzwaldkreises vorschrisftmäßig zu melden. 
Widerruflich angestellte Diener. 
Vermöge höchster Entschließhung vom 26. v. M. wurde dem Oberamts--Aktuar 
Burtersack in Calw die erbetene Dienst-Entlassung gnädigst ertheilt, ferner 
die Aktuarsstelle bei dem Oberamte Stuttgart dem Regiminal-Referendar erster 
Elasse, Friedrich Christian Jäger aus Stuttgart,
	        
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