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1) Vom 12. bis 15. April.
2) Vom 24. bis 27. Mai.
5) Vom 14. bis 17. Juni.
Denjenigen, welche sich zu dieser Prüfung angemeldet haben, wird noch beson-
dere Eröffnung gemacht werden.
. Stuttgart den 11. Februar 1842. Für den Vorstand:
latt.
3. Des katholischen Kirchenraths.
Bekanntmachung, die Anstellungs-Prüfungen der katholischen Geistlichen für Kirchendienste betreffend.
Am 19. April d. J. und an den folgenden Tagen, so wie im Verlaufe des Mo-
nats Oktober d. J. werden Dienstprüfungen der kathplischen Geistlichen für definitive
Anstellung auf Kirchenstellen vorgenommen werden, zu welchen Geistliche sich melden
können, welche im Jahre 18539 und früher die Priesterweihe erhalten haben.
Diejenigen Candidaten, welche zu einer dieser Prüfungen zugelassen werden wollen,
haben sch schriftlich zu melden, und in ihren Eingaben, welche jedenfalls bis zum
12. März d. J. dahier eingekommen seyn müssen, bestimmt anzugeben, ob sie zur
Frühlings= oder zur Herbst-Präfung einberufen zu werden wünschen; auch haben sie
sich noch vor dem 19. April über den Besitz eines Gemeinde-, Bürger= oder Beisiß-
rechts durch oberamtlich beglaubigte Urkunden auszuweisen.
Uebrigens bezieht man sich auf die im Regierungsblatte von 1819 und in den
besonderen Erlassen an die Dekbanatämter vom 1. Juli 1820 und 6. August 1822 be-
kannt gemachten Vorschriften.
Stuttgart den 12. Februar 1842. Soden.
5. Der Centralstelle des landwirthschaftlichen Vereins.
Bekanntmachung, betreffend die Jahres= (September,) Preise für technische und landwirthschaftliche
Erfindungen und Leistungen.
Zu Belebung der vaterlän dischen Industrie sind von Seiner Masje-
stär dem Könige nachstehende Jahres-Preise gnädigst ausgeseßzt, deren wirk-
liche Ertheilung am 27. September 1842 erfolgen soll, und sofort öffentlich bekannt
gemacht werden wird:
1) Dreißig Dukaten und eine silberne Medaille für die beste, von ei-
nem Württemberger erfundene und zur Ausführung gekommene Maschine