Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1842. (19)

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oder Vorrichtung zu einem gemeinnüßigen besonders landwirthschaftlichen oder 
technischen Gebrauche; 
2) dreißig Dukaten und eine silberne Medaille für die nüßlichste, von 
einem Württemberger gemachte chemische Entdeckung oder neue Anwendung 
bekannter chemischer Mittel und Grundsähe zu irgeud einem gemeinnühigen 
Zwecke, insbesondere zur Erleichterung oder Vervollkommnung der wirthschaft- 
lichen oder technischen Gewerbe; 
3) dreißig Dukaten und eine silberne Medaille für die Einführung 
und Verbreitung neuer nüßlicher Kulturen oder für wesentliche Verbesserun- 
gen in dem Betriebe der Landwirthschaft überhaupt, oder ihrer einzelnen 
Zweigez namentlich des Ackerbaues, des Futterbaues, des Weinbaues, des 
Obstbaues, des Waldbaues und der Viehzucht. 
Die Bewerbungen um vorstehende Preise sind bei der Centralstelle des 
landwirthschaftlichen Vereines, welcher die Prüfung und Begutachtung der 
betreffenden Gegenstände aufgerragen ist, spätestens bis zum #5. August 1852, und 
zwar mit oberamtlichen Berichten begleitet, einzureichen. Eingaben ohne ober- 
amtliche Berichte werden nicht berücksichtigt. 
Bei mechanischen Erfindungen müssen entweder die Maschinen selbst, oder ge- 
naue Modelle mit eingesendet; bei chemischen Gegenständen deutliche Beschreibungen 
nebst den Präparaten mit vorgelegt werden. Sind zu Darstellung der chemischen 
Gegenstände neue oder verbesserte Apparate nöthig, so sind dieselben genau anzuge- 
ben, oder durch Zeichnungen deutlich zu machen. 
Die Bewerber um den landwirthschaftlichen Preis haben ihre Angaben, geeig- 
neten Falles, mit glaubwürdigen Zeugnissen zu belegen. 
Sollen Pflüge und andere Acker-Werkzeuge zur Bewerbung kommen; so müssen, 
während die Bewerbungs-Eingabe selbst, längstens in der obigen Frist an die Cen- 
tralstelle einzureichen ist, die Werkzeuge, mit den nöthigen Zeugnissen des Gemeinde- 
rathes und Oberamtes, spätestens bis zum 1. August an die Direktion des landwirth- 
schaftlichen Institutes zu Hohenheim eingeliefert werden, um mit denselben die geeig- 
neten Versuche anzustellen. 
Stuttgart den 1. Februar 1842. Gärttner.
	        
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