Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1842. (19)

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die allseitige Genehmigung erhalten haben; so verordnen Wir hiemit, daß der In- 
halt dieser nachstehend beigefügten Verträge zur allgemeinen Kenntniß und Nach- 
achtung gebracht werde. 
Stuttgart den 15. Februar 1842. 
Wilhelm. 
Die Min ister 
der auswärtigen Angelegenheiten: der Finanzen: 
Beroldingen. Herdegen. 
Auf Befehl des Königs, 
der Staats-Sekretär: 
Vellnagel. 
Vertrag 
zwischen 
Preußen, Bayern, Sachsen, Württemberg, Baden, Kurhessen, dem Großherzog= 
thume Hessen, den zu dem Thüringischen Zoll= und Handels-Vereine gehöri- 
gen Staaten, Nassau und der freien Stadt Frankfurt einerseits und Lippe 
andererseits, 
den 
Anschluß des Fürstenthums Lippe an das Zollspstem Preußens 
und der übrigen Staaten des Zollvereins 
betreffend. 
Nachdem Seine Durchlaucht der Fürst zur Lippe den Wunsch zu erkennen ge- 
geben haben, dem Fürstenthume Lippe durch eine nähere Verbindung desselben mit 
Preußen und den übrigen Staaten des deutschen Zoll= und Handels-Vereins die 
Vortheile eines möglichst freien gegenseitigen Verbkehrs zuzuwenden; so haben, Behufs 
der deßhalb zu pflegenden Verhandlungen, zu Bevollmächtigten ernannt:
	        
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