Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1843. (20)

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WD. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Mittvoch den 15. Februar 113. 
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Inhalt. 
Königliche Dekrete. K. Verordnung, die Neckarschifffahrt betreffend. 
  
Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Königliche Verordnung, 
die Neckarschifffahrt betreffend. 
Wilhelm, 
von Gottes Gnaden Koͤnig von Wuͤrttemberg. 
Zu Beförderung der Schifffabrt auf dem Neckar ist von Uns, unter Zustimmung Un- 
serer getreuen Stände, mit den beiden andern Uferstaaten: Baden und Hessen, schon im 
Jahr 1835 die unter Ziffer I. beigefügte Uebereinkunft getroffen worden, in Folge welcher die 
Badische Regierung die verabredeten Jollsätze sogleich hat eintreten lassen. 
Nachdem nun auf den Grund und zum Vollzug dieser Uebereinkunft auch die unter 
Ziffer II. beiliegende Schifffahrts-Ordnung für den Neckar zu. Stande gebracht worden und die 
Auswechslung der Genehmigungs-Urkunden den 25. v. M. in Carlsruhe erfolgt ist; so ver— 
ordnen Wir hiemit, nach Anhörung Unseres Geheimen-Ratbs, daß diese Neckarschifffahrts- 
Ordnung mit dem 25sten des lalfenden Monats in Vollzug gesetzt werden soll.
	        
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