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8. 22.
Kosten wäbrend der Prüfungsperiode.
Die Kosten, welche die Reise zu der Prüfung veranlaßt, und die während der Prüfung,
hat ein jeder Bewerber selbst zu bestreiten. Dieselben behalten jedoch auf viese Zeit ihre
ganze Verpflegung.
8. 23.
Zulassung der Zoglinge in Offiziers-Gesellschaften.
Den Regiments- Offiziers- Zöglingen nell der Zutritt in Offiziers-Gesellschaften gestattet
werden, vorausgesetzt, daß sie sich stets durch ihr Benehmen dieser Auszeichnung würdig er-
halten.
Stuttgart den 23. December 1842.
Graf v. Sontheim.
Dienst-Erledigungen.
1) Die Bewerber um die bei dem Civil-Senate des K. Ober-Tribunals
erledigte Rathsstelle paben sich innerbalb drei Wochen bei dieser obersten Gerichtsstelle zu
melden.
2)) Die Bewerber um das in erster Besoldungsklasse stehende Oberamt Besigbeim
werden aufgefordert, sich binnen drei Wochen vorschriftmaͤßig bei der Regierung des Neckar-
kreises zu melden.
3) Die Bewerber um die erledigte evangelische Stadtpfarrei Raven sburg, mit wel-
cher das Dekanat für den Bezirk Ravensburg verbunden wird, haben sich binnen vier Wochen
bei dem evangelischen Consistorium zu melden. Das Dekanatamt umfaßt 5 Parochien mit
9 Geistlichen und 4950 Seelen. Die Stadt zählt 1751 evangelische Einwohner, wozu unge-
fähr 600 evangelische Einwohner in den Oberämtern Ravensburg (mit Ausnahme von Alt-
vorf, Weingarten), Saulgau und Waldsec kommen. Der Stadtpfarrer, neben welchem zwei
Helfer angestellt sind, welche zugleich Lehrer an dem dortigen Lyceum sind, hat die Morgen-