Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1843. (20)

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vie von ihm vorgelegten neuen Einrichtungen im Geh= und Schlagwerke von Thurm- und 
Regulir-Uhren gnädigst verliehen haben; so wird dieses, unter Beziehung auf den stebenten 
Abschnitt der revidirten allgemeinen Gewerbe-Ordnung und das Gesetz vom 29. Juni 1842 
zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart den 9. Februar 1845. Schlaper. 
IP) Abänderung der Elassisikation der Gemeinde Gronau, Oberamts Marbach. 
Die Gemeinde Gronau, Oberamts Marbach, ist wegen Trennung ihrer bisherigen Par- 
zellen Nassach und Kurzach, welche für die Zukunft eine besondere Gemeinde dritter Classe 
bilden, aus der zweiten Classe in die dritte Classe der Gemeinden versetzt worden; was hie- 
mit, in Gemäßheit der K. Verordnung vom 9. Februar 1829, zur öffentlichen Kenntniß ge- 
bracht wird. 
Stuttgart den 11. Februar 1845. Schlaper. 
2. Des K. Studienraths. 
Bekanntmachung, das Lyceum und die Realanstalt zu Ravensbung betreffend. 
Durch Erlaß des K. Ministerium des Innern und des Kirchen= und Schulwesens vom 
24. Januar d. J. ist die in Ravensburg bestehende philologische und Real-Lehranstalt, ein- 
schließlich der Ober-Realklasse, nachdem sie durch die bei ihr eingetretene Erweiterung in die 
Kategorie eines Lyceums getreten ist, als ein ungetrenntes Ganzes unter den Rektor gestellt, 
und in Gemäßheit der bestehenden organischen Einrichtung vem K. Studienrathe von nun an 
unmittelbar untergeordnet. 
1) Die philologische Lehranstalt besteht aus drei Classen: 
a) in der ersten (untersten) wird Schülern von 10 — 12 Jahren in Religion, deut- 
scher, lateinischer, griechischer und französischer Sprache, in Arithmetik, Geographie, 
Naturgeschichte, Zeichnen, Singen und Kalligraphie, 
b) in der zweiten Classe wird Schülern von 12 — 14 Jahren in Religion, deutscher, 
lateinischer, griechischer, hebräischer, französischer Sprache, in Geschichte und Geo- 
grapbie, Arithmetik, Algebra, Zeichnen, Singen und Kalligrapbie, 
c) in der dritten, Schülern von 14—16 Jahren in Religion, in lateinischer, griechi- 
scher, französischer Sprache, in Geschichte und Geographie, Mathematik und Phystk, 
Pfpchologie und Logik Unterricht ertheilt.
	        
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