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2) Die Reallehr-Anstalt hat gleichfalls drei Classen,
a) in der ersten Cuntersten) erhalten Schüler von 10—12 Jahren Unterricht in Reli-
gion, deutscher und französischer Sprache, Arithmetik, Geographie, Naturgeschichte,
Zeichnen, Singen und Kalligraphie,
b) in der zweiten werden Schüler von 12—14 Jahren in Religion, deutscher und
französischer Sprache, Geschichte, Mythologie, Algebra und Geometrie,
J%) in der dritten, Schüler von 16—16 Jahren in Religion, deutscher und. französt-
scher Sprache, Geschichte, Naturgeschichte, Mathematik, Physik, Chemie, Technolo-
gie, Handels-Geographie unterrichtet.
Diese sechs Classen werden von sechs Hauptlehrern (mit Einschluß des Rektors) und
vier Fachlehrern (Zeichnungs-, Gesang-, Schreib= und Turnlehrer) besorgt.
5) Die philologische und Reallehr-Anstalt hat eine gemeinschaftliche Vorbereitungs-
(Elementar-) Classe, in welcher Schüler von 8—10 Jahren in Religion, deutscher und la-
teinischer Sprache, Arithmetik, Singen, Zeichnen und Kalligraphie unterrichtet werden.
Stuttgart den 4. Februar 1845. Knapp.
C) Des Kriegs-Departementéê.
Des Kriegs-Ministerium.
Verleihung der goldenen Militär-Verdienst-Medaille an den Ober-Wachtmeister Herle.
Seine Königliche Majestät haben in Folge höchster Entschließung vom 6. d. M.
dem Ober-Wachtmeister Herle des dritten Reiter-Regiments für seine treue Mllichterfül-
lung in dreißigjähriger, ununterbrochener Dienstzeit die goldene Militär-Verdienst-Medaille
gegen Zurückgabe der silbernen, in Gnaden verliehen.
Stuttgart den 7. Februar 1845. Graf v. Sontheim.
D) Des Finanz-Departements.
Des Finanz-Ministerium.
Bekanntmachung, Veränderungen bei den Vereins-Zollstellen betreffend.
Unter Beziehung auf die Bekanntmachung vom 18. Oktober 1838 (Reg.Blatt S. 560
werden dem §. 108 der Zollordnung gemäß folgende Veränderungen veröffentlicht, welche bei
den Vereins-Zolsstellen eingetreten sind: