Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1843. (20)

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Vermöge höchster Entschließung von demselben Tage ist der katholische Pfarrer Feil in 
Waldenburg, Dekanats Amrichshausen, auf die Pfarrei Bronnen, Dekanats Wiblingen, ver- 
setzt worden. 
Durch höchste Entschließungen vom 5. d. M. haben Seine Königliche Mase- 
stät den ältesten Sohn des vormaligen Hauptmanns Friedrich v. Hornstein-Grie- 
ningen, Leopold, zum aggregirten Lieutenant im sechsten Infanterie -Regiment zu er- 
nennen, und 
den Referendär erster Classe, Ellinger, von Pflaumloch, Oberamts Neresheim, seinem 
Ansuchen gemäß, in die Zahl der Rechts-Consulenten aufzunehmen geruht. Derselbe hat 
Mergentheim zu seinem Wohnsitze gewählt. 
Sodann haben Höchstdieselben nach höchstem Dekrete vom 9. d. M. den Warren 
Hastings Woodmann zum aggregirten Lieutenant bei dem zweiten Reiter-Regiment 
ernannt. 
Der von dem Fürsten v. Thurn und Taris auf die erledigte Pfarrel Marbach, Deka- 
nats Riedlingen, ernannte Pfarrverweser Johann Georg Wörrle zu Unterthalheim, ge- 
bürtig von Unterdischingen, 
der von dem Grafen v. Erbach-Wartemberg-Roth zu der erledigten Pfarrei Haid= 
gau patronatisch ernannte Priester Thaddi Matthauer, gebürtig von Rottweil, zur 
Zeit Pfarrverweser in Jettenhausen, und 
der von dem Freiherrn v. Süskind auf die erlevigte Kaplanei zu Dietenheim patrona- 
tisch ernannte Priester Anton Rädler, von Wangen, derzeit Kaplaneiverweser in Dieten- 
beim, haben am 50. v. M. die landesherrliche Bestätigung erhalten. 
Seine Königliche Mujestät haben vermsge höchster Entschließung vom 3. d. M. 
der von dem Fürsten Erblandpostmeister beantragten Versetzung des Ober-Postamts-Sekretärs 
Gmelin in Tübingen auf die erledigte Haupt-Postamts-Sekretärsstelle in Stuttgart, sodann 
der Ernennung des Postamts-Sekretärs Brotbeck in Schaffhausen, zum Ober-Postamts- 
Sekretär in Tübingen, und 
des Ober-Postamts-Assistenten Poller in Tübingen, zum Sekretär des Haupt-Postamts 
Stuttgart, die höchste landesherrliche Bestätigung zu ertheilen geruht. 
Vermöge höchster Entschließung vom 26. v. M. wurde der Lieutenant Graf v. Secken- 
vorf im ersten Infanterie-Regiment aus der Offfziers-Liste gestrichen.
	        
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