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II. Verfügungen der Departements.
Des Justiz-Departements.
Des Justiz-Ministerium.
a) Verfügung, betreffend die Vornahme des Cassensturzes bei Pflegschaften und andern gerichtlichen
Verwaltungen.
Unter Bezugnahme auf die im Einverständnisse mit den Ministerien der Justiz und der
Finanzen erlassenen Verfügungen des K. Ministerium des Innern vom 27. September 1828
und 2. November 1829 in Betreff der Sicherung des Cassen= und Rechnungswesens derjeni-
gen Corporations= „Rechner, welche zwei oder mehrere von verschiedenen Behörden abhängende
Cassen verwalten (Ergänzungsband zum Reg.Blatt v. 1838, S. 206, 205), wird hiemit
verfügt, daß die gleichen Anordnungen auch für den Fall, wenn einem Manne mehrere pfleg-
schaftliche, Gantmasse= oder andere gerichtliche Verwaltungen anvertraut sind, ihre Anwendung
finden; wobei es jedoch genügt, wenn bei Stellung oder Abhör der Rechnung über die bedeu-
tendere Vermögens-Verwaltung mit der Visttation der Casse derselben auch die Untersuchung
der anderen Cassen vorgenommen wird, während bei der Stellung oder Abhör der Rechnun-
gen über die anderen Verwaltungen eine gleiche allgemeine Cassen-Visitation, wenn nicht be-
sondere Gründe hiezu vorliegen, unterbleiben kann.
Stuttgart den 7. Januar 1845. 6 Priefer.
b) Das Ergebniß der Conkursprüfung der Rechts-Candidaten in dem Monate December 1842
betreffend.
In Folge der kürzlich vorgenommenen ersten höheren Dienstprüfung im Justiz-Departe-
ment find nachstehende sieben in alphabetischer Orvnung aufgeführte Candidaten für befähigt
erklärt worden, die praktische Laufbahn als Referendäre zweiter Classe anzutreten:
1) Franz Hugo Bazing, von Stuttgart.
2) Heinrich Ernst Gmelin, von da.
3) Ludwig Wilhelm Friedrich Graf v. Grävenizz, von da.
4) Gottlieb Eduard Herdegen, von Obersulmetingen, Oberamts Biberach.
5) Johann Caspar Neher, von Biberach.
6) Lukas Ruoff, von Balingen.
7) Carl Speidel, von Schorndorf.
Stuttgart den 9. Januar 18465. Priefer.