Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1843. (20)

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Dienst-Erledigungen. 
1) Die Bewerber um die erledigte in der ersten Besoldungsklasse stehende Revierförsters- 
stelle zu Mönsheim, Forstamts Leonberg, haben sich binnen vier Wochen bei der Finanz- 
kammer des Neckarkreises vorschriftmäßig zu melden. 
2) Die Bewerber um die erledigte Pfarrei Obertürkheim, Dekanats Cannstadt, 
welche mit keinem Filial verbunden ist, und 322 Kirchengenossen zählt, haben sich binnen 
vier Wochen bei dem evangelischen Conssstorium vorschriftmäßig zu melden. Das Einkommen 
derselben beträgt nach Preisen des Sportelgesetzes 727 fl. 54 kr., und es wird die eingeleitete 
Verwandlung der ungeeigneten Einkommenstheile für den neu anzustellenden Pfarrer auch 
ohne dessen Zustimmung verbimdllich. 
Widerruflich angestellter Diener. 
Vermöge höchster Entschließung vom 1. d. M. wurde dem Regiminal-Candidaten Bitzer 
von Stuttgart das Oberamts-Actuariat Ehingen übertragen. 
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Berichtigung. 
In der Nummer 5 des Regierungs-Blatts vom 23. Januar 1843, S. 46, . 25, Zeile 2, ferner S. 72, 5. 23, 
Zeile 2 und S. 90, F. 23, Zeile 2 find je die Worte: „,von ihrer täglichen Ration“" zu Kreichen. 
Sodann ist S. 85, §. 3, Zeile 1, statt: „Unterarzt“ zu lesen: „Wundarzt“; und S. 94, §. 42, Zeile 2, so 
wie S. 95, §. 46, Zeile 2, statt: „Hausmeister“, zu setzen: „Ober-Aufseher.“
	        
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