Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1843. (20)

229 
B) Ordens-Verleihung. 
Seine Königliche Majestät haben durch höchstes Dekret vom 9. d. M. an den 
Vice-Ordenskanzler, dem Ober-Revisor und Cassier des Justiz-Ministerium, Canzleirath 
Dorsch, das Ritterkreuz des Ordens der Württembergischen Krone gnädigst verliehen. 
C) Dienst-Nachrichten. 
Seine Königliche Majestät haben vermöge böchster Entschließung vom 6. d. M. 
für das neu gebildete Land-Cameralamt Stuttgart den Cameral-Verwalter Cronberger, 
bisher in Weil im Schönbuch, 
für das Cameralamt Sulz den Cameral-Verwalter Schnitzer, bisher in Rosenfeld, und 
für das Cameralamt Spaichingen den Cameral-Verwalter Klett, bisher in Rotten- 
münster, zu bestimmen, 
auf das erledigte Cameralamt Neuffen den Cameral-Verwalter Bardili in Unterkochen, 
seinem Ansuchen gemäß, zu versetzen, dagegen 
das Cameralamt Unterkochen dem in Alpirsbach entbehrlich werdenden Cameral-Ver- 
walter Sigel, wie auch 
die bei der Finanzkammer in Ellwangen erledigte Sekretärsstelle dem Canzlei-Assistenten 
Ziegler bei ver Ober-Rechnungskammer zu übertragen geruht. 
Sodann haben Höchstdieselben vermöge höchster Entschließung vom 3. d. M. das 
Rektoramt an der Universität für das Studienjahr 1842 dem Professor der evangelisch-theo- 
logischen Fakultät, Dr. Schmid, und 1 
das Oberamt Nagold dem bisherigen Amtsverweser, Regierungs-Revisor Daser, gnä- 
digst übertragen, wie auch 
ven evangelischen Pfarrer, Professor Fischer zu Plieningen, Amts-Dekanats Stuttgart, 
wegen hohen Alters in den Ruhestand versetzt. 
Seine Königliche Majestät haben durch böchstes Dekret vom 9. d. M. den Ober- 
Lieutenant bei der Feldjäger-Schwadron, Grafen v. Zeppelin, zu Höchst-Ihrem Kammer- 
herrn gnädigst ernanmt, 
dem Amts-Notar Winter in Markgröningen, Oberamts Ludwigsburg, die nachgesuchte 
Entlassung von seiner Stelle in Gnaden ertheilt, 
dem Gerichts-Aktuar Becher in Tettnang die nachgesuchte Entlassung aus dem Staats- 
dienste zu ertheilen und hiernächst denselben, seiner weiteren Bitte gemäß, in die Zahl der
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.