Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1843. (20)

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bereits angefallenes Vermögen und das Vermögen ihrer Eltern, so wie die weitere Unter- 
stützung, welche der Bewerber zu beziehen hat, bestimmt und in Zahlen ausgedrückt angegeben 
seyn muß, sogleich beizulegen, indem mangelhafte Eingaben zurückgewiesen werden. 
d) Bekanntmachung, die Dienstprüfung der katholischen Schulmeister und Lehrgehülfen betreffend. 
Die vießjährige erste Prüfung der katholischen Schulmeister und Lebrgehülfen für Schul- 
dienste wird am Dienstag den 7. Juni d. J. und an den darauf folgenden Tagen vorgenom- 
men werden; die zweite wird voraussichtlich im Oktober d. J. statt finden und der Tag hiefür 
noch besonders ausgeschrieben werden. 
Hiebei haben zu erscheinen: 
1) alle Schulmeister, welche in Folge der ersten Dienstprüfung angestellt sind und eine 
Beförderung nachsuchen wollen; 
2) die Lehrgehülfen, welche zur ersten Anstellung befähigt zu werden wünschen. 
Die Eingaben für vie erste Prüfung müssen bis zum letzten April d. J. bei der dieß- 
seitigen Oberschulbehörde einkommen. Die Prüfungs-Candidaten, welche hierauf nicht durch 
besondere Erlasse zurückgewiesen werden, haben sich am 7. Juni d. J. Morgens 7 Uhr in der 
Canzlei des katholischen Kirchenraths einzufinden. 
Hinsichtlich der Abfassung der Eingaben wird auf die in den dießfallsigen Bekanntma- 
chungen vom 5. Februar 1822 und 10. Februar 1855 (Reg. Blatt von 1822 und 1335) 
beigefügten Bemerkungen mit der Erinnerung verwiesen, daß die Dienst-Candidaten sich 
zugleich, mittelst oberamtlich beglaubigter Zeugnisse, über den Besitz eines Gemeinde-, Bürger- 
oder Beisitzrechts auszuweisen haben. 
Stuttgart den 7. März 1845. Für den Vorstand: 
Schedler. 
5. Des Rektoramts der Universität Tübingen. 
Verzeichniß der Vorlesungen, welche im Sommersemester 1843 an der Landes-Universität gehalten werden. 
" A. Philosophische Wissenschaften. 
Prof. Dr. Fichte wird in 4—5 wöchentlichen Stunden Metaphysik und allge- 
meine Religionsphilosophie (spekulative Theologie) lesen. 
Derselbe leitet in zwei wöchentlichen Stunden Conversatorien und Dispu- 
tationen über Gegenstände der Metaphysik und trägt in 2 — 3 Stunden die Pä- 
dagogik vor. 
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