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Die Pandekten, mit Ausnahme des Familien- und Erbrechts, nach Müblenbruch
doctrina Pandectarum lehrt täglich um 9 und. um 11 Uhr, und zweimal wöchentlich um
5 Uhr, Prof. Dr. v. Schrader.
Dieselbe Vorlesung (die zwei ersten Drittheile der Pandekten) hält täglich um
9 und 11 Uhr, nach der von Fritz besorgten fünften Ausgabe des Lehrbuchs von Wening-
Ingenheim, Prof. Dr. Lang.
Der Pandekten zweiten Theil (Familien= und Erbrecht) trägt vor sechs bis sieben-
mal von 11—12 Uhr, Donnerstags von 9—10 Uhr, Prof. Dr. Mayer.
Innere Geschichte des römischen Rechts, in 4—5 Stunden von 3—4 Uhr
Derselbe.
Gemeines deutsches Staatsrecht und Bundesrecht fünfmal um 10 Uhr
Prof. Dr. Reyscher.
Das deutsche Privatrecht, nach seinem Grundriß, mit Rücksicht auf Mitter-
maiers Lehrbuch, sechste Auflage, fünfmal von 4—5 Uhr und Donnerstags von 10—11 Uhr
Prof. Dr. Michaelis.
Das gemeine und das württembergische Handels-, Wechsel= und
Gewerberecht, nach seinem Grundriß, mit Rücksicht auf Mittermaiers Lehrbuch, sechste
Auflage, wöchentlich dreimal von 10—11 Uhr, Derselbe.
Das württembergische Privatrecht, nach seinem Grundriß, unter Benützung
von Wächters Handbuch, sechsmal wöchentlich von 7——3 Uhr, Derselbe.
Gemeines deutsches und württembergisches Strafrecht und Polizei-
strafrecht, nach Feuerbach, ersten Theil, täglich von 7—3 Uhr, Prof. Dr. Hepp.
Kirchenrecht, nach Richters Lehrbuch des katholischen und evangelischen Kirchen-
rechts, fünfmal wöchentlich um 8 Uhr, Prof. Dr. Reyscher.
Den ordentlichen Civilprozeß ist, auf besonderes Verlangen vorzutragen bereit, Prof.
Dr. Michaelis.
Encyklopädie des gesamten in Württemberg geltenden Civil= und Strafprozeß=
rechtes, vorzugsweise für Cameralisten, mit Berücksichtigung ver Martin'schen Lehrbücher,
liest in 5—5 Stunden wöchentlich Prof. IIr. Lang.
Gemeinen deutschen und württembergischen Strafprozeß, fünfmal wöchentlich von
9—10 Uhr, Prof. Dr. Köstlin.