Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1843. (20)

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Eine [Vorlesung über die national ökonomischen Zustände Deutsch- 
lanvds in drei noch zu bestimmenden Stunden Prof. Dr. Schüz. 
Politik in fünf noch zu bestimmenden Nachmittagsstunden Prof. Dr. R. v. Mohl. 
Verfassungs= und Verwaltungsrecht der Gemeinden und Amtekörperschaf- 
ten Württembergs dreimal wöchentlich von 5—6 Uhr am Dienstag, Mittwoch und Freitag, 
Prof. Dr. Hoffmann. 
System der württembergischen Finanzgesetzgebung (Fzweiter Theil, 
Steuer= und Rechnungswesen) nebst praktischen Uebungen, fünfmal wöchentlich von 11—12 
Uhr, Prof. Dr. Hoffmann. 
K. Uebungen in Künsten. 
Unterricht im Reiten gibt Stallmeister v. Hermann. 
Musikdirektor Silcher leitet die Gesang= und Instrumental-Musik. 
Die Uebungen im Zeichnungs-Institute werden von den Zeichnungslehrern 
Helwig und Leibniz gemeinschaftlich Donnerstags von 8 — 12 Uhr und in zwei weitern 
noch zu bestimmenden Stunden geleitet werden. Beide sind zur Ertheilung von Privat-Un- 
terricht im Zeichnen und Malen bereit. 
Fechtmeister Kastropp gibt Privat-Unterricht im Fechten und führt die Aussicht 
über die öffentlichen Fechtübungen. 
Tanzen lebrt Tanzmeister Beck. 
Das Ende der Osterferien ist auf den 26. April festgesetzt; den 27. April wird die Er- 
öffnung der Vorlesungen an der schwarzen Tafel bekannt gemacht werden, und die Haupt- 
vorlesungen werden am 28. April ihren Anfang nehmen. Acht Tage später darf nach der 
K. Verordnung vom 26. December 185 (Reg.Blatt vom Jahr 1855, S. 17) ohne beson- 
deren Grund keine Immatrikulation mehr statt finden. Zum Zwecke für diese hat sich jeder 
neu ankommende Studirende innerhalb zwei Tagen nach seiner Ankunft bei der Immatriku- 
lations-Commission zu melden und die nöthigen Urkunden vorzulegen. 
Tübingen den 2. März 1855. Hepp.
	        
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