Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1843. (20)

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Dienst-Erledigungen. 
1) Die Bewerber um die erledigte Stelle eines Bezirks-Baubeamten in Stutt- 
gart, mit welcher die Besoldung von 1000 fl. verbunden ist, haben sich binnen vier Wochen 
bei der Finanzkammer in Ludwigsburg vorschriftmäßig zu melden. 
2) Am oberen Gymnastum in Ellwangen ist ein Professorat erledigt. Mit demsel- 
ben ist gegen eine Besoldung von 900—1100 fl. und einen Antheil an den Claßgeldern die 
Verpflichtung verbunden, in wöchentlich 18—20 Stunden Unterricht in der lateinischen und 
griechischen Sprache und in einigen Realfächern zu ertheilen, den evangelischen Geistlichen in 
Nothfällen in den kirchlichen Funktionen zu unterstützen, auch den Sitzungen des ehegericht- 
lichen Senates als Mitglied anzuwohnen. Die Bewerber haben sich innerhalb vrei Wochen 
bei dem K. Studienrathe vorschriftmäßig zu melden. 
5) In Ravensburg ist eine Lehrstelle am Lyceum und der Realschule, verbunden 
mit dem ersten evangelischen Diaconat, erledigt. Der Diacon hat an allen hohen Festtagen 
und jeden zweiten Sonntag die Nachmittags-Predigt; an denjenigen Sonntagen, an welchen 
er nicht predigt, die Kinderlehre; in der Wochen-Katechisation, wie in der Seelsorge bei den 
eingepfarrten evangelischen Einwohnern der Oberämter Ravensburg, Waldsee und 
Saulgau wechselt er mit dem zweiten Diacon ab; er wohnt allen Sitzungen des gemein- 
schaftlichen und des besonderen evangelischen Stiftungsrathes und Kirchen-Conventes an und 
hat einen Theil der Seelsorge in der Stadt. Als Lehrer hat, er wöchentlich 21 Stunden 
theils in den alten Sprachen, theils in Realien zu geben. Das gesammte Einkommen beträgt 
neben freier Wohnung 993 fl. Die Bewerber haben sich innerhalb drei Wochen bei vem K. 
Studienrathe vorschriftmäßig zu melden und dabei zu bemerken, in welchen Realfächern sie 
Unterricht zu ertheilen vermögen. 
4 Die Bewerber um das erledigte in der ersten Besoldungsklasse stehende Amts-Nota- 
riat Ochsenhausen, Oberamts Biberach, werden aufgefordert, sich binnen drei Wochen bei 
rem K. Gerichtshofe in Um zu melden. 
5) Die Bewerber um das erledigte Oberamts-Aktuariat Oberndorf werden aufgefor- 
arn sich binnen drei Wochen vorschriftmäßig bei der Regierung des Schwarzwaldkreises zu 
melden. 
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