Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1843. (20)

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W 18. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
  
  
Mittwoch den 19. April 1843. 
nhalt. » 
Königliche Dekrete. Gesetz, betreffend die Polizei-Verwaltung in Stuttgart und Tübingen. — Dienst— 
Nachrichten. » 
VerfügungendctDeparteInetIts.Bekanntmachung,betreffende-nicktMichkoAlldemFamilie-Manne 
desGraerv·Quadt-Wickradt-anp·-Bekanntnmchttng,hetrcncndxtchtqbung der Oberamts- 
Thierärzte Herrmann und Staudacher. — Bekanntmachung, das Ergebniß der niederen Dienstprüfung 
im Departement des Innern betreffend. — Bekanntmachung, das Resulrat der im Monat Januar d. J. vor- 
genommenen zweiten Dienstprüfung eines Rabbinats-Candidaten beweffend. 
Dienst-Erledigungen. 
Wivderruflich angestellte Diener. 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
A) Geset, 
betreffend die Polizei-Verwaltung in Stuttgart und Tübingen. 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
In Beziehung auf die Polizei-Verwaltung in Stuttgart und Tübingen verordnen und 
verfügen Wir, nach Anhörung Un seres Geheimen-Raths und mit Zustimmung Unserer 
getreuen Stände, wie folgt: 
Artikel I. 
In der Resivenzstadt Stuttgart und in der Universttätsstadt Tübingen wird, bei dem in 
diesen Städten bestehenden eigenthümlichen Zusammenhange der Polizei-Verwaltung mit der 
Wahrung anderer allgemeiner Staatszwecke, die unmittelbare Verwaltung einzelner Zweige
	        
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