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Bestätigung des letzteren ausgedrückten Beschränkung auf die in dem Königreich Württemberg
gelegenen Besttzungen, sowie unter dem Vorbehalte der Rechte jedes Dritten und jedes einzel-
nen gräflich v. Quadt'schen Familienglieds, anmit die landesherrliche Bestätigung ertheilt.
Stuttgart den 11. April 1845. 6
Auf Seiner Königlichen Majestät allerhöchsten Befehl:
Prieser.
B8) Des Departements des Innern.
1. Des Ministerium des Innern.
Bekanntmachung, betreffend die Belobung der Oberamtsthicrärzte Herrmann und Staudacher.
Durch böchste Entschließung vom 12. d. M. baben Seine Königliche Majestät
gnädigst befohlen, daß ven Oberamtsthierärzten Herrmann in Münsingen und Stau-
vacher in Heidenheim, welche vurch Heilung einer größeren Anzahl von raudekranken Schafen
von mehreren Heerden ihrer Umgegend mittelst des durch die Ministerial-Verfügung vom
27. März 1854 (Reg.Blatt S. 305) bekannt gemachten Verfahrens sich besonders verdient
gemacht haben, neben Anweisung einer außererdentlichen Belohnung bei der Staatekasse, öffent-
lich belobt werden sollen. Unter Beziebung auf den §. 11 der gedachten Ministerial-Verfügung
wird daher solches hiemit zur allgemeinen Kenntniß gebracht.
Stuttgart den 15. April 1845. Schlayer.
2., Der Regierung des Jaxtkreises.
Bekanntmachung, das Ergebniß der niederen Dienstprüfung im Departement des Innern betreffend.
Bei der am öten und den folgenden Tagen dieses Monats vorgenommenen niederen
Dienstprüfung im Departement des Innern sind nachstehende Candidaten zur Uebernahme der
im §. 7 der K. Verordnung vom 10 Februar 1837 bezeichneten Aemter dieses Departements
für befähigt erklärt worden:
1) Friedrich Fink, von Gussenstadt, Oberamts Heidenheim;
2) Carl Lupwig Fischer, von Gründelhardt, Oberamts Craileheim;
5) Joserb Mezger, von Rottenburg am Neckar;
4) Georg Wilhelm Müleise n, von Gmuͤnd;