Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1843. (20)

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5) Die Bewerber um die durch den Tod des Revierförsters v. Ungelter erledigte, in 
der dritten Besoldungsklasse stehende Revierförstersstelle in Unterlenningen, Forstamts 
Kirchbeim, haben sich binnen vier Wochen bei der Finanzkammer des Donaukreises vorschrift- 
mäßig zu melden. , 
4) Die Bewerber um die Stelle eines Helfers in Blaubeuren haben fich binnen 
drei Wochen bei dem evangelischen Consistorium vorschriftmaͤßig zu melden. Der Helfer hat 
die gottesdienstlichen Verrichtungen in der 2008 Kirchengenossen zählenden Stadt Blaubeuren 
in Gemeinschaft mit dem Dekan und Stadtpfarrer zu versehen, und in dem 254 Einwohner 
zählenden, mit Kirche und Schule versehenen Filiale Weiler, neben sämtlichen Casualien, 
je am andern Sonntage und an Festtagen Vormittagspredigten, Sommers mit angehängter 
Kinderlehre, und viermal jährlich das heilige Abendmahl mit vorangehender Vorbereitungs- 
predigt und Beichte zu halten. Oas verwandelte Einkommen ist zu 724 fl. 51 kr. berechnet. 
5) Die Bewerber um die erledigte Pfarrei Sulzbach, Dekanats Gaildorf, haben sich 
binnen vier Wochen bei dem evangelischen Conssstorium vorschriftmäßig zu melden. Dieselbe 
zählt im Mutterorte 716 und in 40 Filialien 1511, zusammen 2027 Kirchengenossen. In 
der à3 Stunden entfernten Kirche zu Heerberg sind einige ordentliche Gottesdienste und 
die Casualien für Personen aus der Schultheißerei Laufen abzuhalten. Das verwandelte 
Einkommen ist zu 1177 fl. 20 kr. in Preisen des Sportelgesetzes berechnet. 
6) Die Bewerber um die erledigte Pfarrei Oberasbach, Dekanats Hall, welche im 
Mutterorte 75 und in 6 Filialien ohne Kirche und Schule 515 Kirchengenossen zählt, haben 
sich binnen vier Wochen vorschriftmäßig bei -dem evangelischen Conssstorium zu melden. Das 
Einkommen, dessen Verwandlung und die zu diesem Behufe anzuordnenden Maßregeln der 
künftige Pfarrer sich jeverzeit gefallen zu lassen hat, ist zu 968 fl. in Preisen des Sportel= 
gesetzes berechnet. 
7) Die Bewerber um die erledigte Parrei Gültlingen, Dekanats Nagold, 
welche einschlietzlich des mit eigener Kirche und Schule versehenen Filials Holzbronn 1516 
Kirchengenossen zählt, haben sich binnen vier Wochen bei dem evangelischen Conftstorium vor- 
schriftmäßig zu melden. Bei dem zu 967 fl. in Preisen des Sportelgesetzes berechneten Ein- 
kommen hat sich der künftige Geistliche der Verwandlung der ungeeigneten Theile und den 
bierzu zu treffenden Vorkehrungen jederzeit zu unterwerfen. 
8) Die Bewerber um die 754 Pfarrgenossen zählende, mit einem noch nicht verwandel- 
ten Einkommen von 761 fl., dessen von der Oberkirchenbehörde gut geheißene Verwandlung 
sich ver anzustellende Geistliche jederzeit gefallen zu lassen hat, verbundene Pfarrei Nieder-
	        
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