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5. General-Direktion der K. Württembergischen Posten.
Bekanntmachung, die Erleichterung des Correspondenzverkehrs mit dem vereinigten Königreiche
Großbritannien und Irland 2c. betreffend.
Vom I. Juni l. J. anfangend, werden hinsichtlich der nach vem vereinigten König-
reiche Großbritannien und Irland selbst bestimmten und durch dasselbe transttirenden,
übersecischen Correspondenz el vice versa: für deren Beförderung ver Weg über
Frankreich von den Absendern gewählt wird, die nachfolgenden Bestimmungen bei
den unter diesseitiger Verwaltung stehenden Posten zur Ausführung kommen.
1) Die nach dem vereinigten Königreiche Großbritannien und Ir-
land, so wie nach den brittischen Besitzungen in Nordamerika (Kanada, Neu-
Braunschweig, Neu-Schottland, Prinz Eduards-Inseln, Neu-Fundland, Bermudische Inseln)
bestimmten Briefe können auf dem Wege über Frankreich, von nun an nach der Wahl der
Absender, entweder
ganz unbe zahlt, oder
ganz. bis zur Bestimmung frankirt
abgehen. Eine theilweise Frankatur ist dabei nicht ferner zuläßig.
2) Ferner können auf dem nämlichen Wege Briefe nach allen anderen über-
seeischen brittischen Kolonien, Besitzungen und Postböreaux, entweder
ganz unbezahlt, oder
über See (d. h. bis zu den betreffenden überseeischen Häfen) frankirt,
befördert werden, wobei ebenfalls eine sonstige theilweise Frankatur nicht gestattet ist.
5) In gleicher Weise hat das Publikum in dem vereinigten Königreiche Großbritannien
und Irland, und in den überseeischen brittischen Besitzungen k. die Befugniß, die nach dem
Umfange der diesseitigen Postocrwaltung bestimmten Briefe nach Belieben entweder unbezahlt
oder ganz bezahlt über Frankreich abzusenden.
4) Nach und aus allen vorstehend unter 1, 2 u. 5 aufgeführten Ländern und Gegenden
können Briefe auch unter Rekommandation über Frankreich befördert werden, wo-
bei jedoch der Absender das diesseitige Porto einfach, das französische und
brittische Porto bingegen doppelt voraus zu enrrichten hat.
5) Bei allen vorerwähnten Correspondenzen finden bedeutende Porto-Ermäßi-
gungen statt. ·