Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1843. (20)

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Sodann haben Höchstdieselben vermöge böchsten Dekrets vom 29. v. M. den Prä- 
ssoenten des K. Ober-Tribunals, Freiherin v. Gaisberg, zum Prässdenten, und 
vden Dirigenten des K. Gerichtshofs in Ellwangen, Ober-Tribunalrath v. Gaupy, 
so wie 
den Ober-Tribunalrath v. Ege 
zu K. Mitgliedern des Staats-Gerichtshofs, 
vermöge böchster Entschließung vom 30. v. M. den Ober-Tribunalrath v. Gmelin, 
bisher außerordentliches Mitglied des Geheimen-Raths, zum ordentlichen Mitgliede desselben 
und wirklichen Staatsrathe zu ernennen gnädigst geruht, wie auch 
vermöge höchster Entschließung vom 2. d. M. dem Lieutenant im sechsten Infanterie- 
Regiment, Grafen v. Adelmann, die gebetene Entlassung aus K. Militärdiensten ertheilt. 
II. Verfügungen der Departements. 
A) Der Departements der Justiz, deSs Innern und der Finanzen. 
Der Ministerien der Justiz, des Innern und der Finanzen. 
Verfügung, betreffend die Erhöhung des Kostpreises für die Gefangenen bei den Bezirksstellen. 
Da man den Kostpreis für die Gefangenen bei den Bezirksstellen vom 1. Jannar 1843 
an auf tägliche vierzehen Kreuzer erhöht haben will; so wird solches hiemit bekannt gemacht. 
Stuttgart den 20. De#mber 1842. « 
Prieser. Schlayer. Herdegen. 
B) Des Kriegs-Departements. 
Des Kriegs-Ministerium. 
Vorschrift zu Bildung von Offiziers-Zsglingen in den Regimentern. 
Durch höchste Entschliezung vom 21. December baben Seine Königliche Majestät 
die bis jetzt geltenden Besimmungen über die Bildung der Offiziers-Zöglinge in den Regi- 
mentern außer Wirkung gsetzt, und für dieselben, unter Aufhebung der durch höchste Ent-
	        
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