Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1843. (20)

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lichen Buͤcher wechseln unter den drei Geistlichen. Die Privatseelsorge richtet sich nach der 
freien Wahl der Kirchengenossen. 
3) Die Bewerber um die Pfarrei Ottmarsheim, Dekanats Marbach, welche im 
Mutterorte 856, in den Parzellen Liebenstein und Izingen 55 Kirchengenossen zählt, haben 
sich binnen vier Wochen bei dem evangelischen Conssstorium vorschriftmähig zu melden. Das zu 
997 fl. in Preisen des Sportelgesetzes berechnete Einkommen ist noch nicht verwandelt und es 
hat sich der anzustellende Geistliche einer etwaigen Verwandlung einzelner Einkommenstbeile, 
wenn solche von der Ober-Kirchenbehörde gut geheißen wird, zu unterwerfen. 
4) Die Bewerber um die 516 Kirchengenossen zählende, mit einem verwandelten Ein- 
kommen von 850 fl. verbundene Pfarrei in Burgstall, Dekanats Marbach, haben sich 
binnen vier Wochen bei dem evangelischen Consistorium vorschriftmäßig zu melden. 
5) Die Bewerber um die erledigte Pfarrei Oellingen, Dekanats Ulm, welche 376 
Kirchengenossen zählt, und deren verwandeltes Einkommen auf 793 fl. 56 kr. in Preisen des 
Sportelgesetzes berechnet ist, haben sich binnen vier Wochen bei dem evangelischen Consistorium 
vorschriftmäßig zu melden. 
6) Die Bewerber um die erledigte Stelle eines Hospitalpfarrers zu Reutlingen 
baben sich binnen vier Wochen bei dem evangelischen Consistorium vorschriftmäßig zu melden. 
Der anzustellende Geistliche hat an jedem Sonn= und Festtage, theils an der Hauptkirche, 
theils an der Hospitalkirche und je am dritten Feiertage an der Hauptkirche eine Predigt und 
an letzterer wöchentlich eine Kinderlehre zu halten, auch bei Reichung des heiligen Abendmahls 
mitzuwirken. Ferner bat derselbe vom 1. April bis 50. September in der Catharinenkirche 
an jedem Sonntage eine Vormittagspredigt und in dem Armenspitale eine Wochenbetstunde, 
vom 1. Oktober bis 31. März an jedem Sonntage in dem Armenspitale eine Erbauungsstunde 
zu halten, auch an dem Religionsunterricht in den Schulen Antheil zu nehmen. Die An- 
nahme von Beichtkindern ist ihm unverwehrt; die Vornahme von Taufen und Trauungen 
bleibt den an der Hauptkirche angestellten Geistlichen vorbehalten. Das Einkommen bieser 
Stelle besteht, mit Einrechnung aller Nebenbezüge, in 600 fl. baar, nobsft einer Hausmiethe- 
entschädigung von 175 fl. 
Es werden wieder besetzt werden: 
7) die erledigte katholische Pfarrei Seitingen, Oberamts Tuttlingen, Dekanats 
Wurmlingen. Sie begreift im Pfarrorte unr in einigen nahegelegenen Filialien 1956 Pfarr- 
genossen, und gewäͤhrt aus eigenen Gütern, von Zehenten, Besoldungen und Gebühren ein 
beständiges Einkommen von 1298 fl.
	        
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