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8) die erledigte Pfarrei Andelfingen, Oberamts und Dekanats Riedlingen. Dieselbe
begreift im Pfarrdorf und in dem nahe gelegenen Filiale Dorf Heiligkreutzthal, wo an den
Sonn- und Festtagen Predigt und Meßamt nebst Christenlehre zu halten, auch eine eigene
Schule und ein Friedhof vorhanden sind, 995 Pfarrgenossen, und gewährt aus eigenen Gü-
tern, von Zehenten, Grundgefaäͤllen, Kapitalzinsen, Besolbungen und Gebühren, nach Abzug
der Ausgaben für den beständigen Vicar, ein beständiges Einkommen von 907 fl.;
9) die erledigte katholische Pflarrei Weigheim, Oberamts Tuttlingen, Dekanats Wurm-
lingen. Sie begreift im Pfarrdorf 561 Marrgenossen, und gewährt aus eigenen Gütern,
von Zehenten, Grundgefällen, Besoldungen, Gebübren und etwas Kapitalzinsen, ein beständi-
ges Einkommen von 699 fl.;
10) vie erledigte Kaplanei zur beiligen Anna in-Tettnang. Dieselbe hat von eige-
nen Gütem, Zehenten, Grundgefällen, Kapitalzinsen, Besoldungen, Gebühren, ein beständiges
Einkommen von 699 fl. Der Kaplan muß zugleich gegen einige Erleichterung in den Kapla-
nei-Obliegenheiten Unterricht in den Anfangs-Gegenständen des unteren Gymnastum und in
Realien ertheilen, wofür er eine unter dem obigen Einkommen begriffene Remuneration von
156 fl. aus der Staatskasse bezieht.
Die Bewerber um diese vier Kirchenstellen haben sich binnen vier Wochen bei dem K.
katholischen Kirchenrathe zu melden, und rücksichtlich ver letzteren sich besonders auch über ibre
Befähigung zu Versehung des Lehramtes auszuweisen.
11) Das Präzeptorat der lateinischen Schule zu Tuttlingen ist in Erledigung gekom-
men. Mit demselben ist neben einer Amtswohnung ein Gehalt von 600 fl. (in Geld und
Naturalien nach Sportelpreisen berechnet) und die Verpflichtung verbunden, in wöchentlich 29,
Stunden theils in ver Präzeptorats-, theils in der Realschule Unterricht in den alten Spra-
chen, in ver Religion, Geschichte und Geographie zu ertheilen, auch die Stadtgeistlichen in
besonderen Fällen in den kirchlichen Geschäften zu unterstützen. Die Bewerber um dasselbe
baben sich innerhalb vier Wochen bei dem K. Studienrathe vorschriftmäßig zu melden.
12) An dem Gymnasium in Ebingen ist die Lehrstelle an der ersten Klasse der untern
Abtheilung (für Schüler von 8-— 10 Jahren) mit einer Besoldung von 500 fl. an Geld und
Naturalien, nebst einem Antheil am Schulgeld (von ungefähr 40 fl.) und einer Amtswohnung
oder einer Entschädigung von 50 fl. für Hausmiethe, zu besetzen. Der Lehrer ist zu 28—50
wöchentlichen Unterrichtsstunden verpflichtet, und haben sich die Bewerber binnen vier Wochen,
bei dem K. Studienrathe vorschriftmäßig zu melden. «