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NX& 36.
Regierungs-Blatt
Königreich Württemberg.
Freitag den 28. Juli 1843.
Inhalt.
Königliche Dekrete. Diens-Nachrichten. · » . ·
VerfügungcnderDepartements.Verfügung-betrcncuddsk»Ek·thU-1!IdNKVstPkklMsürdieGefange-
ncnbeivanezikksstcllm—Bckamstmachung,betreffenddiebmfnge Benennung des Kapellenberges bei
Erolzheim. — Bekanntmachung, betreffend die Errichtung einer Pfarrverweserei für die Gemeinde Gellmers-
bach, Dekanats Weinsberg. — Bekanntmachung, betreffend die Erlöschung des dem Cbemiker G. Mayer
verliehenen Erfindungspatents auf eine Bereitung von Schwamm aus Baumwoll-Abfällen. — Verleihung
eines Erfindungopatents an den Steindruckerci = Besitzer J. G. Lau auf eine Methode, lithograpbische Zeich-
nungen auf Holz, Metall, Glas, aufzutragen. Verfügung, betreffend die Verwahrung der Laternen in den
Stallungen. — Bekanntmachung, betreffend die Errichtung eincr katbolischen Marrei zu Stetten, Dekanats
Wurmlingen. — Bekanntmachung einer Veränderung in der Elassen= Eintbeilung der Gemeinde Erelfingen,
Oberamts Mergentheim. .Erloschung des Erfindungspatents des Drechslermeisters Rummel auf Verbesse-
rungen an Tabacks-Pfeifenröhren und Wasser-Abgüssen. — Verleihung eines Erfindungspatents an den Me-
chaniker Zuppinger auf Verbesserungen an Kreiselrädern. — Verfügung, betreffend die Erböhung des Kost-
preises bei den Gefangen-Transporten. — Bekanntmachung, betreffend die Anstellung eines K. fürstl. Wald-
burg-Wolfegg-Walosee'schen Forstdieners. — Bekanntmachung, betreffend die Rechnungs-Ergebnisse der Pen-
sions= und der Wittwenkasse der Volks-Schullehrer vom 1. Juli 18411—42.
Dienst-Erledigungen.
!
I. Unmittelbare Königliche Dekrete.
Dienst-Nachrichten.
Durch höchste Entschließung vom 15. und 24. v. M. haben Seine Königliche Ma-
jestät den Direktor v. Köstlin zum Direktor der Eisenbahn-Commission,
zu Mitgliedern dieser Behörde aber den Ober-Baurath v. Bühler und
den mit dem Titel und Rang eines Ober-Bauraths für den Eisenbahnbau angestellten
Achhitekten Etzel aus Stuttgart, ferner
" den Finanzrath Autenrieth in Ludwigsburg, unter Verleihung des Titels und Rangs
eines Regierungsraths, gnädigst ernannt.