Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1843. (20)

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Großherzogs von Baden Königl. Hoheit verliehenen Ordens-Dekorationen annehmen und tra- 
gen zu dürfen, gnädigst ertheilt, als: 
dem Geheimen-Legationsrath v. Roser, und 
dem Ober-Finanzrath v. Schmivlin, das Commenthurkreuz, und 
dem Regierungsrath Sauter das Nitterkreuz des Zähringer Löwen-Ordens. 
B) Dienst-Nachrichten. 
Seine Königliche Majestät haben vermöge böchster Entschließung vom 24. v. M. 
vie bei der Regierung des Jartkreises erledigte Sekretärsstelle dem Oberamtspfleger Heilen- 
mann zu Künzelsau, sodann 
die bei der Regierung des Donaukreises erledigte Revisorsstelle dem bei dieser Regierung 
angestellten Kanzlei-Assistenten Lock, und 
das erledigte Oberamts-Aktuariat zu Rottenburg dem Regierungs-Referendär erster Classe, 
Ehemann von Sickenhausen, Oberamts Tübingen, gnädigst übertragen. 
Das Amt eines Lanvkapitels-Kämmerers für den Dekanats-Bezirk Gmünd ist den 21. 
v. M. dem bisherigen Kamerariats -Verweser, Pfarrer Ruetz in Oberbettringen definitio 
übertragen, und 
die patronatische Ernennung des Predigt= und Lehramts-Candidaten Traugott Ferdinand 
Scholl, von Beutelsbach, Oberamts Schorndorf, zu der Diakonat= und Prezeptoratsstelle zu 
Langenburg den 28. v. M. bestätigt worden. 
II. Verfügungen der Departements. 
A) Des Justiz-Departements. 
Des Justiz-Ministerium. 
Verfügung, betreffend die Gebühren der Rabbinen für ihre Dienstleistungen in Criminal= und 
Civil-Sachen. 
Nachdem durch die Verfügung des K. Ministerium des Innern vom 3. August 1832 
Res · Blatt S. 283) die kirchliche Eintheilung der Jsraeliten des Königreichs in 13 Rabbinats- 
Bezirke sestgesetzt worden ist, wird zu Vereinfachung der Anrechnungen der Rabbinen bei ihren
	        
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