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besitzen, bei der Ernennung zum Offizier, bei den fußgehenden Waffen wenigstens die
erste vollständige Ausrüstung bestreiten, bei den reitenden Waffen aber nicht nur im
Verhältnisse des Mehraufwandes sich ausrüsten, sondern auch eine monatliche Zulage
von wenigstens 20 Gulven erhalten zu können.
Diejenigen Bewerber, welche diesen Bedingungen Genüge geleistet haben, werden in fol-
genden wissenschaftlichen Fächern geprüft:
1) Deutsche Sprache:
a) Bekanntschaft mit der Wortlehre der reinen Sprachlehre (Reinbeck, Regellehre der
deutschen Sprache);
b) schriftliche Bearbeitung eines gegebenen Themas, ohne Fehler gegen die Orthographie,
die Richtigkeit der Sprache, Wort= und Satzverbindung, mit besonderer Rücksicht auf
deutliche Schrift.
2) Französsische Sprache:
a) Bekanntschaft mit der Wortlehre (abrégé de la grammaire française, de Nocl
et Chapsal etc. par demandes et par reponses, par Gérard. Stouttgart,
chez Schweizerbart, 1833);
b) richtige Uebersetzung jeder historischen französischen Schrift;
JP) Uebung im Uebersetzen aus dem Deutschen in's Französtsche, mit Rücksicht auf gute
Schrift;
) Fäbigkeit, vorgelegte Fragen in französischer Sprache zu beantworten.
3) Geschichte:
a) Uebersicht der Geschichte im Allgemeinen nach ibren Haupt-Perioden;
b) Bekanntschaft mit den Hauptbegebenheiten aus den verschiedenen Perioden, so wie
aus der vaterländischen Geschichte. (Bredow, umständliche Erzählungen der merk-
würdigen Weltbegebenheiten aus der allgemeinen Weltgeschichte. Pölitz, kleine
Weltgeschichte. Memminger, Geschichte von Württemberg.)
4) Geographie:
a) nöthige Vorkenntniß in der mathematischen Geographie; physikalische Geographie.
b) politische Geographie der europäischen und außereuropäischen Länder;
c) mehr spezielle Kenntniß von Deutschland, Frankreich, der Schweiz und den Nieder-
landen. (Lehrbuch von Dittenberger.)
5) Philosophische Kenntnisse:
Kenntniß der Hauptgesetze der Pspchologie, so wie der Logik.