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die erledigte evangelische Pfarrei Oellingen, Dekanats Ulm, dem Pfarrer Vetter in
Grimmelfingen, desselben Dekanats, und
die erledigte Hospital-Pfarrstelle zu Reutlingen dem Repetenten Bockshammer an
dem evangelischen Seminar zu Tübingen gnädigst übertragen.
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchsten Dekrets vom 51. v. M. zu
Vollziehung des Art. 264 der Straf-Prozeß-Ordnung 6
zum Staats-Anwalt bei dem K. Gerichtshofe in Eßlingen den Ober-Justiz-Assessor
v. Jasmund, und
zu dessen Stellvertreter den Ober-Justiz-Assessor Probst daselbst,
zum Staats-Anwalt bei dem Gerichtshofe in Tübingen den Ober-Justiz-Rath Beck, und
zu dessen Stellvertreter den Ober-Justiz-Assessor Dr. Huck daselbst,
zum Staats-Anwalt bei dem K. Gerichtshof in Ellwangen den Oberamtsrichter, Ober-
Justiz-Rath Holzinger, und
zu dessen Stellvertreter den Ober-Justiz-Assessor Weber daselbst, sodann
zum Staats-Anwalt bei dem K. Gerichtshofe in Ulm den Ober-Justiz-Rath Bocks-
hammer, und
zu dessen Stellvertreter den Ober-Justiz-Assessor Grafen v. Leutrum daselbst
zu ernennen geruht.
Vermäge höchsten Dekrets von demselben Tage haben Höchstdieselben den Referen-
där erster Classe, Hertling von Affaltrach, Oberamts Weinsberg, seinem Ansuchen gemäß,
in die Zahl der Rechts-Consulenten gnädigst aufzunehmen geruht. Derselbe hat Neckarsulm zu
seinem Wohnsitze gewählt.
Durch höchste Entschließung vom 5. d. M. haben Seine Königliche Majestät
den aggregirten Hauptmann v. Bregenzer vom sechsten zu dem siebenten Infanterie-Regiment,
wie auch
den Lieutenant v. Kahlden vom vierten Infanterie-Regiment zu den Garnisons-Com-
pagnien, und
den Lieutenant Stadlinger von den Garnisons-Compagnien zum achten Infanterie
Regiment versetzt, ferner
die bei der Finanzkammer des Neckarkreises erledigte Registratorsstelle dem bei derselben
angestellten Kanzlei-Assistenten Dieterich zu übertragen gnädigst gerubt.
Durch höchste Entschließungen vom 30. v. M. wurde der Uebertragung der erledigten
Haupt-Postmeistersstelle in Stuttgart an den Ober-Postmeister Plessing in Um, wie auch