Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1843. (20)

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e) Belkanntmachung, betreffend das der Postverwaltung zu Gunsten der vermehrten Fahrpostkurse zwischen 
Stuttgart und Nürnberg über Ellwangen und Crailsheim gestattete Nebeneinanderspannen von 
drei Pferden. 
Vermäöge höchster Entschließung Seiner Königlichen Majestät vom 350. v. M. 
ist für die an die Stelle des bisherigen täglichen Eilwagen-Curses von Stuttgart nach Nürn- 
berg und umgekehrt mit der K. Baierischen Postverwaltung verabredeten zwei täglichen Eil- 
wagen-Curse, wovon der eine über Aalen und Ellwangen, der andere aber über Crailsheim, 
und zwar der letztere viermal wöchentlich über Hall, und dreimal über Murrhardt und Gail- 
dorf geführt wird, die widerrufliche Erlaubniß zum Nebeneinanderspannen von drei Pferden 
im Wege der Dispensation von der Vorschrift des K. 26 der Wegordnung vom 23. October 
1808 unter folgenden Bestimmungen ertheilt worden: 
1) Es dürfen nur hinten unmittelbar am Wagen drei Mierde nebeneinander geführt 
werden, welche durch Kreuzzügel verbunden seyn müssen. 
2) Die Achsenlänge der Wagen, an welchen drei Merde auf diese Art geführt werden, 
darf nicht über sechs Schuhe betragen. 
5) Das dritte Pferd darf auf der Wildbahn geben, biezu dürfen jedoch nur ganz zuver- 
läßige fromme Merde verwendet werden. 
4) Vor dem Einfahren in einen Orts-Etter ist ein Posthorn-Signal zu geben. 
5) Innerhalb der Orts-Etter darf auf breiten geraden und ebenen Straßen im kurzen 
Trott, auf anderen Straßen aber und bei allen Straßenwendungen solle nur im 
Schritt gefahren werden. 
6) Auch außerhalb Etters soll auf Brücken, so wie beim Ausweichen auf schmalen 
Straßenstrecken im Schritt gefahren werden. 
Es wird nun dieses zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart den 2. September 1845. Schlayer. 
2. Des Rektoramts ver Universität Tübingen. 
Verzeichniß der Vorlesungen, welche an der Universität Tübingen im Wintersemester 1813/, gehalten 
werden. 
A. Pbilosophische Wissenschaften. 
Psychologie in vier wöchentlichen Stunden, Privatvocent Dr. Reiff. 
Logik nach vorausgeschickter Einleitung in das Studium der Philosophie in vier Stun- 
den, Prof. Dr. Fichte. -
	        
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