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Dekanat umfaßt 20 Gemeinden in den Oberämtern Aalen, Ellwangen, Neresbeim und
Gmänd; die Parochie Aalen, mit den Filialien, wovon Unterrombach eine eigene Schule hat,
5815 Kirchengenossen. Dem künftigen Dekan und Stadtpfarrer wird ein Einkommen von
1200 fl., dessen einzelne Bestandtheile die Ober-Kirchenbehörde festsetzen wird, gewährt werden.
Die Bestimmung der Geschäfts-Abtheilung zwischen der Stadtpfarrei und dem Diakonat wird
der Ober-Kirchenbehörde vorbehalten.
2) Die Bewerber um die erledigte Pfarrei Bondorf, Dekanats Herrenberg, haben
sich binnen vier Wochen bei dem evangelischen Consistorium vorschriftmäßig zu melden. Die-
selbe zählt 1475 Kirchengenossen und ist mit einem in Preisen des Sportelgesetzes zu 1408 fl.
berechneten Einkommen verbunden, bei welchem die Verwandlung einzelner Theile, wenn solche
von der Ober-Kirchenbehörde eingeleitet werden will, vorbehalten bleibt, und für den künftigen
Geistlichen verbindlich ist.
5) Die Bewerber um das erledigte Präzeptorat Beilste in, womit ein Einkommen
von 6ä6 fl., neben freier Wohnung, und die Verpflichtung zu wöchentlich 25 Unterrichtsstun-
den, so wie zur Unterstützung des evangelischen Stadtgeistlichen durch Prekigten und in ande-
ren kirchlichen Funktionen verbunden ist, haben sich binnen drei Wochen bei dem K. Stndien=
rathe zu melden. Wegen der letztgedachten Verpflichtung müssen die Bewerber die evangelisch-
theologische Dienstprüfung erstanden haben; auch wird von denselben gefordert, daß sie, neben
den alten Sprachen, der Realien und der französischen Sprache kundig sind.
4) Die befähigten Bewerber um die erledigte Lehrstelle an der zweiten Classe der Real-
schule in Ludwigsburg, womit ein firer Gehalt von 600 fl. (ohne Amtswohnung und
sonstige Emolumente) und die Obliegenheit zu 23—50 wöchentlichen Unterrichtsstunden ver-
bunden ist, haben sich innerhalb drei Wochen vorschriftmäßig bei dem K. Studienrathe zu
melden.
5) Die Bewerber um das erledigte Präzeptorat zu Vaihingen, womit ein Einkom-
men von 600 fl., neben freier Wohnung und die Verpflichtung zu 50 wöchentlichen Unterrichts-
stunden verbunden ist, habrn sich innerhalb drei Wochen bei dem K. Studienrathe zu melden.
6) Die Bewerber um eine bei der Regierung des Jaxtkreises erledigte Re-
visorsstelle werden aufgefordert, sich binnen drei Wochen vorschriftmäßig bei der gedachten
Kreisbehörde zu melden.
7) Die Bewerber um die erledigte Aktuarsstelle bei dem K. Oberamtsgerichte Neckar-
sulm haben ssch innerhalb drei Wochen bei dem K. Gerichtshofe in Eßlingen zu melden.