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Dienst-Erledigungen.
1) Die Bewerber um das in zweiter Besoldungsklasse stehende Oberamt Tettnang
werden aufgefordert, sich binnen drei Wochen vorschriftmäßig bei der Regierung des Donau-
kreises zu melden.
2) Die Bewerber um die bei dem katholischen Kirchenrath erledigte Stelle eines
weltlichen Assessors mit dem Normalgehalte der dritten Classe von 800 fl. haben ihre Mel-
dungen binnen drei Wochen bei dem katholischen Kirchenrathe einzureichen.
3) Die befähigten Bewerber um die durch den Tod des provisorischen Reallehrers Fischer
erledigte Lehrstelle an der Realschule in Rottenburg, mit welcher die Verpflichtung zu
28—50 wöchentlichen Unterrichtsstunden und ein Gehalt von 600 fl. nebst 50 fl. Hausmiethe-
Entschädigung verbunden ist, haben sich innerhalb drei Wochen bei dem K. Studienrathe vor-
schriftmäßig zu melden.
4) Die Bewerber um die erlevigte Aktuarsstelle bei dem K. Oberamtsgerichte Maul-
bronn paben sich innerhalb vierzehn Tagen bei dem K. Gerichtshofe in Eßlingen zu melden.
5) Die Bewerber um die bei dem Oberamte Besigbeim erledigte Aktuarsstelle werden
aufgefordert, sich binnen drei Wochen vorschriftmäßig bei der Regierung des Neckarkreises zu
melden.
* w
*
Widerruflich angestellte Diener.
Vermoͤge höchster Entschließung Seiner Königlichen Majestät vom 25. d. M. ist
die erledigte Canzlei-Assistentenstelle bei der Finanzkammer in Ludwigsburg dem Cataster-
Büreau-Assistenten Neidhardt übertragen,
zum Cameralamts-Buchhalter in Neuffen der Finanz-Referendär erster Classe, Friedrich
Hochstetter in Reutlingen, gnädigst ernannt, und
als Canzlei-Assistent bei dem Finanz-Ministerium der Finanz-Referendär erster Classe,
Herdegen, angestellt worven.
Berich tig ung.
In der Nmumer 49 des Reg. Blatts vom 21. October 1843, Seite 738, Linte 16 von oben ist statt: „gesetz-
wüorig“ zu lesen: „gesetzmäßto.“
Gedruckt bei G. Hasselbrink.