Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1843. (20)

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Successionsberechtigten Cognaten als nichtig angefochten, und eine Aenderung oder gaͤnzlicht 
Aufhebung des Statuts ohne ihren Consens von den Agnaten allein nicht vorgenommen wer- 
den kann, widerrufen Wir hiemit und ändern hiemit Unser Statut hierin ab. 
In Gemäßfeit höchster Entschließung Selner Ksniglichen Masestät vom 2. Novem- 
ber d. J. wird dem vorstehenden weiteren Nachtrage zu dem von dem Grafen Wilhelm Otto 
v. Quadt-Wickradt-Jony am 23. Oktober 1838 errichteten Familien-Statute unter der 
bei der Bestätigung des letzteren ausgedrückten Beschränkung auf die in dem Königreiche 
Württemberg gelegenen Besitzungen, so wie unter dem Vorbehalte der Rechte jedes Dritten 
und jedes einzelnen gräflich v. Quadt'schen Familiengliedes anmit die landesherrliche Bestä- 
tigung ertheilt. 
Stuttgart den 7. November 1845. 
Auf Seiner Königlichen Majestät höchsten Special-Befehl: 
(L. S.) Prieser. 
2. Des Civil-Senats des K. Ober-Tribunalé. 
Bekanntmachung, betreffend die Einschärfung der Strafbestimmungen gegen die zur Rechtspraris 
legitimirten Sachwalter, im Falle der Versäumung von Appellations-Nothfristen. 
Da in neuerer Zeit die Fälle ssch mehren, in welchen Wiedereinsetzung in den vorigen 
Stand gegen die Versäumung von Appellations-Nothfristen auf dem Grunde einer Verschul- 
dung des Procurators oder eines anderen zur Rechtspraxis ermächtigten Rechtsfreundes einer 
Partei nachgesucht wird; so finvet sich der Civil-Senat des K. Ober-Tribunals zu der Be- 
kanntmachung veranlaßt, daß künftig gegen diejenigen der bezeichneten Sachwalter, welche die 
Versäumung einer Nothfrist verschuldet haben, die dießfälligen Strafbestimmungen unnachsicht- 
lich zur Anwendung werden gebracht werden. 
Stuttgart den 24. Oktober 1345. Harpprecht. 
B) Des Departements des Innern. 
Der land= und forstwirtbschaftlichen Anstalt. 
Vertheilung von Preisen an die Zöglinge des land= und forstwirthschaftlichen Inststuts Hohenheim. 
Bei der am 25. September d. J. in Gegenwart einer K. Commisson ver Centralstelle 
des landwirthschaftlichen Vereines mit den Zöglingen der hiesigen Anstalt vorgenommenen
	        
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