Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1843. (20)

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die erledigte Aktuarsstelle bei dem K. Oberamtsgerichte Reckarsulm dem Referendär erster 
Classe, Baur von Tübingen, zu übertragen gnädigst geruht. 
II. Verfügungen der Departements. 
A) Des Justiz-Departements. 
Des Justiz-Ministerium. 
Bekanntmachung, Dienst-Ernennungen betreffend. 
Da vom 1. Jannar 1844 an mit höchster Genehmigung sämtliche Nachrichten in Dienst- 
Sachen, so weit solche auf unmittelbarer höchster Verfügung Seiner Königlichen 
Majestät beruhen, in dem Regierungs-Blatte unter der allgemeinen Rubrik: „Unmittelbare 
K. Dekrete. Dienst-Nachrichten,“ in chronologischer Ordnung ohne weitere Unterscheidung 
werden bekannt gemacht werden, sonach die Rubrik: „Widerruflich angestellte Diener“ künftig 
ganz wegfällt; so wird solches hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart den 21. November 1845. 
Prieser. 
"B8). Des Departements des Innern. 
1. Des Ministerium des Innern. 
a) Verleihung der silbernen Verdienst-Medaille an den Polizeidiener Horn. 
Seine Königliche Majestät haben durch böchste Entschließung vom 22. d. M. 
dem Polizeiviener Horn zu Hall wegen seiner vorzüglichen Dienstleistung vie silberne Verdienst- 
Medaille gnädigst zu verleihen geruht. 
Stuttgart den 24. November 1855. 
Schlayer.
	        
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