Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1843. (20)

792 
35) Straub, Constantin, von Kolbingen, O. A. Tuttlingen. 
56) Ströbele, Franz Joseph, von Baustetten, O. A. Wiblingen. 
57) Wendelstein, Jakob, von Rottenburg. 
38) Wilbelm, Franz Kaver, von Aepfingen, O.A. Biberach. 
59) Wolf, August, von Gmünd. 
40) Zink, Albert, von Weissenstein. 
Stuttgart den 10. November 1843. 
Linden. 
5. Der Commission für die Erziehungshäuser. 
Bekanntmachung, betreffend den Verlag der neu bearbeiteten Hand= und Wand-Fibel nebst 
Gebrauchs-Anweisung für die evangelischen Volkoschulen. 
Der laut §. 20 der Verordnung vom 11. Febrnar 1310 (Reg. Blatt S. 63) der 
Waisenhausanstalt zustehende Verlag von den auf Veranlassung der evangelischen Oberschul- 
behörde neu bearbeiteten Volksschulschriften, nemlich: 
einer Hand-Fibel, 
einer Wand-Fibel und 
einer Anweisung für die Lehrer zum Gebrauche derselben 
ist vom 15. Mai d. J. an auf die Dauer von drei Jahren an den Duruckerei-Inhaber 
J. C. Mäcken jun. und Comp. in Reutlingen verpachtet worden. 
Solches wird daher unter Hinweisung auf die Verordnung vom 25. Februar 1815 
(Reg. Blatt, S. 75), wonach Bücher, deren Verlag an Institute überlassen worden ist, bei den 
auf die Verletzung eines Privilegiums gegen den Nachdruck gesetzten Strafen weder nachgepruckt, 
noch in einem fremden Nachdruck debitirt werden dürfen, zur öffentlichen Kenntnist gebracht. 
Stuttgart den 25. October 1845. 
Schedler.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.