Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1843. (20)

798 
Dieselben haben sich daher am 
Dienstag den 12. December d. J., Nachmittags s Uhr 
bei dem Aktuariate der K. Justiz-Prüfungs-Commissson in Tübingen einzufinden, um daselbst 
die weitere Anweisung zu empfangen. " 
Stuttgart den 50. November 1845. Priefer. 
Dienst-Erledigungen. 
1) Die Bewerber um die erledigte Helfersstelle in Böblingen, welche mit einem 
Einkommen von 800 fl. verbunden ist, dessen Verwandlung vorbehalten wird, baben sich inner- 
balb vier Wochen bei dem evangelischen Conststorium vorschriftmäßig zu melden. 
2) Die Bewerber um die erledigte Pfarrei Holzgerlingen, Dekanats Böblingen, 
welche 1722 Kirchengenossen zählt, und mit einem verwandelten Einkommen von 1165 fl. 
verbunden ist, haben sich innerhalb vier Wochen bei dem akademischen Senate in Tübingen 
vorschrisftmäßig zu melden. « 
3) Die Pfarrei Eberstadt, Dekanats Weinsberg, zählt, nach erfolgter Trennung der 
Filialien Gellmersbach und Weißenhof, im Mutterorte 919, in den Filialien Hölzern, Lenach, 
Buchborn und Klingenhof 489 Kirchengenossen, und ist mit einem auf 1014 fl. berechneten 
Einkommen verbunden, dessen bereits eingeleitete Verwandlung der künftige Pfarrer sich nach 
den Bestimmungen der Oberkirchenbehörde gefallen zu lassen hat. Die Bewerber um diese 
Stelle haben sich binnen vier Wochen bei dem evangelischen Consistorium vorschriftmäßig zu 
melden. 
4) Die Bewerber um die Pfarrei Steinheim, Dekanats Marbach, welche 1275 Kir- 
chengenossen zählt, und mit einem in Preisen des Sportelgesetzes auf 754 fl. berechneten Ein- 
kommen verbunden ist, dessen bereits eingeleitete Verwandlung der künftige Geistliche sich nach 
den Bestimmungen der Oberkirchenbehörde gefallen zu lassen hat, haben sich binnen vier Wo- 
chen bei dem evangelischen Conststorium vorschriftmäßig zu melden.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.