Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1843. (20)

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3) Die Bewerber um die erledigte Straßenbau-Inspektion Reutlingen, vorerst mit 
dem Sitz in Neckarthailfingen, haben sich binnen drei Wochen bei der Regierung des 
Schwarzwaldkreises vorschriftmäßig zu melden. 
4) Durch den Tod des Kanzleiraths Brügmann, ist die Stelle eines Sekretärs und 
Registrators bei dem Ober-Kriegsgericht mit einem Gehalte von 1000 fl. in Erledigung ge- 
kommen. Die Bewerber, welche die zweite Dienstprüfung im Justiz-Departement erstanden 
haben müssen, haben sich binnen drei Wochen bei dem Ober-Kriegsgerichte zu melden. 
5) Die Bewerber um die erledigte Straßenbau-Inspektion Ehingen haben sich binnen 
drei Wochen, der Vorschrift gemäß, bei der Regierung des Donaukreises zu melden. 
6) Die Bewerber um die Pfarrei Weil im Schönbuch, Dekanats Böblingen, 
haben sich binnen vier Wochen bei dem evangelischen Conststorium vorschriftmäßig zu melden. 
Dieselbe zählt im Mutterorte 2400, in den mit eigenen Kirchen und Schulen versehenen 
Filialien Breitenstein und Neuweiler 652 Kirchengenossen. Der anzustellende Geistliche ist 
vrebunden, zunächst für das Bedürfniß der Filialien, beständig einen Parrgehülfen aus seine 
Kosten zu halten. Die Abtheilung der Geschäfte zwischen dem Pfarrer und seinem Gehülfen 
wird der Ober-Kirchenbehörde vorbehalten. Das Einkommen dieser Stelle ist zu 1247 fl. 
in Preisen des Sportelgesetzes berechnet, und es wird die bereits eingeleite Verwandlung 
einiger Einkommenstheile für den künftigen Pfarrer, auch ohne seine Zustimmung, verbindlich.
	        
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