Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1843. (20)

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15.

Die  Stiftung  tritt  mit  dem  Tage  ihrer  landesherrlichen  Genehmigung  in  Kraft.
Notstände,  welche  sich  aus  Unglücksfällen  vor  diesem  Zeitpunkt  herleiten,  können  bei  dem
Vorhandensein  der  satzungsgemäßen  Voraussetzungen  nach  Maßgabe  der  am  Schlusse  jedes
Rechnungsjahres  verbleibenden  Ersparnisse  durch  Bewilligung  einmaliger  Beihilfen  seitens
des  Kuratoriums  berücksichtigt  werden.  Fortlaufende  Beihilfen  zu  gewähren  ist  in  solchen
Fällen  nur  ausnahmsweise  zulässig.

§§  16  und  17  2c.

den  17.  Dezember  1910.
gez.  Andrew  Carnegie.

Auf  den  Bericht  vom  29.  Dezember  1910  will  Ich  der  von  Herrn  Andrew  Carnegie
mit  einem  Kapital  von  1¼  Millionen  Dollar  unter  dem  Namen  „Carnegie-Stiftung  für
Lebensretter“  in  Berlin  begründeten  milden  Stiftung  hierdurch  auf  Grund  der  zurückfolgenden
Satzung  vom  17.  Dezember  1910  Meine  landesherrliche  Genehmigung  erteilen.

Neues  Palais,  den  31.  Dezember  1910.

gez.  Wilhelm  R.

ggez.  Beseler.  von  Dallwitz.  Lentze.

An
die  Minister  der  Justiz,  des  Innern
und  der  Finanzen.

 

Nr.  3015“  0  2.

Bekanntmachung,  Ausgabe  von  Schuldverschreibungen  auf  den  Inhaber  betreffend.

fl.  Staatsministerium  des  Innern.

Mit  Ministerialentschließung  von  heute  ist  genehmigt  worden,  daß  die  Stadtgemeinde
Pirmasens  4%  ige  Schuldverschreibungen  auf  den  Inhaber  im  Gesamtbetrage  von  2750  000  M
(zwei  Millionen  siebenhundertfünfzigtausend  Mark)  und  zwar  Stücke  zu  2000,  1000,  500
und  100  #  in  den  Verkehr  bringe.

München,  den  6.  März  1911.

J.  A.
Ministerialrat  Beule.