Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1844. (21)

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G48. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
Donnerstag den 21. November 1844. 
» Inhalt. 
Königl. Dekrete. Keine. 
erfügungen der Departements. Verfügung, betreffend die Einrichtung der sogenannten gegliederten 
Kamine. — Versügung, betreffend den Bau der besteigbaren Kamine. (Mit Abbildungen.) 
  
!. Unmittelbare Konigliche Dekrete. 
Keine. 
II. Verfügungen der Departements. 
Des Departements des JIanern. 
Des Ministerium des Innern. 
a) Verfügung, betreffend die Einrichtung der sogenannten gegliederten Kamine. 
In Betreff der in den bestehenden Gesetzen und Verordnungen nicht vorgesehenen, erst in 
neuerer Zeit in Uebung gekommenen gegliederten Kamine, bei welchen die in zwei oder 
mehreren Stockwerken eines Hauses unmittelbar übereinander angebrachten Einheizwinkel durch 
iserne Rauchroͤhren verbunden werden, wird zu Abwendung von Feuersgefahr vermoͤge einer 
dach Anhrung des K. Geheimenraths ergangenen bächsten Entschließung Seiner Känig- 
ichen Majestät vom 22. d. M. verfügt:
	        
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