Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1903. (80)

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Vom  I.  Oktober  dieses  Jahres  ab  wird  bei  dem  Landgericht  Stuttgart  für  dessen
Bezirk  eine  zweite  Kammer  für  Handelssachen  mit  dem  Sitze  in  Stuttgart  errichtet.

Unser  Justizministerium  ist  mit  der  Vollziehung  dieser  Verordnung  beauftragt.
Gegeben  Schloß  Friedrichshafen,  den  12.  Juli  1903.

Wilheln.
Breitling.  Pischek.  Zeyer.  v.  Soden.  Weizsäcker.

Gekanntmachung  der  Ministerien  des  Innern  und  des  Kriegswesens,
betreffend  die  Ermächtigung  zur  Ausstellung  ärztlicher  Beugnisse  für  militärpftichtige  Deutsche  in
den  Britischen  Hesitzungen  in  Indien.  Vom  1.  Juli  1903.
Nachstehend  wird  die  von  dem  Reichskanzler  in  dem  vorbezeichneten  Betreff  erlassene
Bekanntmachung  vom  17.  Juni  1903  (Centralblatt  für  das  Deutsche  Reich  von  190
Nr.  26  S.  189)  zur  allgemeinen  Kenntnis  gebracht.

Stuttgart,  den  1.  Juli  1903.
In  Vertretung:
Pischek.  Frhr.  von  Mittnacht.

Den  praktischen  Arzte  und  Oberarzte  der  Reserve  Dr.  med.  C.  Beyer  zu  Ragoon  ist  auf
Grund  des  §  42  Ziffer  2  der  Wehrordnung  die  Ermächtigung  erteilt  worden,  die  im  §  42  Ziffer  1a
und  b  ebendaselbst  bezeichneten  Zeugnisse  über  die  Untauglichkeit  oder  bedingte  Tauglichkeit  derjenigen
militärpflichtigen  Deutschen  auszustellen,  welche  ihren  dauernden  Aufenthalt  in  den  Britischen  Besitzungen
in  Indien  haben.
Berlin,  den  17.  Juni  1903.
Der  Reichskanzler.
Im  Auftrage:  Dr.  Richter.