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Vom I. Oktober dieses Jahres ab wird bei dem Landgericht Stuttgart für dessen
Bezirk eine zweite Kammer für Handelssachen mit dem Sitze in Stuttgart errichtet.
Unser Justizministerium ist mit der Vollziehung dieser Verordnung beauftragt.
Gegeben Schloß Friedrichshafen, den 12. Juli 1903.
Wilheln.
Breitling. Pischek. Zeyer. v. Soden. Weizsäcker.
Gekanntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens,
betreffend die Ermächtigung zur Ausstellung ärztlicher Beugnisse für militärpftichtige Deutsche in
den Britischen Hesitzungen in Indien. Vom 1. Juli 1903.
Nachstehend wird die von dem Reichskanzler in dem vorbezeichneten Betreff erlassene
Bekanntmachung vom 17. Juni 1903 (Centralblatt für das Deutsche Reich von 190
Nr. 26 S. 189) zur allgemeinen Kenntnis gebracht.
Stuttgart, den 1. Juli 1903.
In Vertretung:
Pischek. Frhr. von Mittnacht.
Den praktischen Arzte und Oberarzte der Reserve Dr. med. C. Beyer zu Ragoon ist auf
Grund des § 42 Ziffer 2 der Wehrordnung die Ermächtigung erteilt worden, die im § 42 Ziffer 1a
und b ebendaselbst bezeichneten Zeugnisse über die Untauglichkeit oder bedingte Tauglichkeit derjenigen
militärpflichtigen Deutschen auszustellen, welche ihren dauernden Aufenthalt in den Britischen Besitzungen
in Indien haben.
Berlin, den 17. Juni 1903.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Dr. Richter.