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Christliche Kirchengeschichte, zweiter Theil, in acht wöchentlichen Stunden, täg-
lich von 11—12 Uhr und Montag, Mittwoch und. Freitag von 4—5 Uhr, Prof. Dr. Hefele.
Archäologie des christlichen Cultus in zwei bis drei wöchentlichen Stunden,
Derselbe.
Christliche Apologetik, täglich von 10— 11 Uhr, Prof. Dr. v. Drey.
Dogmatik (Fortsetzung), in zwei Abtheilungen, täglich von 9—10 und von 3—4 Uhr,
Prof. Dr. Kuhn.
Metaphysik ver Moral am Montag und Freitag von 2—3 Uhr, Prof. Schimele.
Zweite Hälfte der Pastoraltheologie (Liturgik und Privatseelsorge), wöchentlich fünf-
mal um 8 Uhr, Prof. Gehringer.
Pädagogik und Didaktik (Fortsetzung), in Verbindung mit der Erklärung der in
Württemberg bestehenden Schulgesetze, in zwei bis drei wöchentlichen Stunden, Oberkirchen-
rath Schott, Direktor des Wilhelmsstifts.
G.-Rechtswissenschaft.
Encyclopädie der Rechtswissenschaft wird vier bis fünfmal wöchentlich in noch
zu bestimmender Stunde vortragen Prof. Dr. Bruns.
Rechts= und Staats-Philosophie viermal von 7—8 Uhr, Prof. Dr. Köstlin.
Institutionen des römischen Rechts sechsmal, Prof. Dr. Hepp.
Dieselben, sechsmal von 11—12 Uhr, nach Mühlenbruchs Lehrbuch der Institutionen,
Prof. Dr. Bruns.
Der Pandekten erster Theil wird vorgetragen nach Mühlenbruch (octrina Pandec-
larum täglich um 9 und 11 Uhr und zweimal wöchentlich um 3 Uhr oder zu einer andern
paßlichen Stunde, von Prof. Dr. v. Schrader.
Dieselbe Vorlesung nach einem Grundrisse und mit fortlaufender Rücksicht auf
v. Vangerows Leitfaden täglich um 9 und 11 Uhr von Prof. Dr. Warnkönig.
Der Panvdekten. zweiter Theil in sieben bis acht Stunden von 11—12 Uhr und ein
bis zweimal von 9—10 Uhr, Prof. Dr. Mayer.
Innere Geschichte ves römischen Rechts in fünf Stunden um 4 Uhr, von Prof.
Dr. Mayer.
Das deutsche Privatrecht, nach seinem Grundriß, zweite Ausgabe, und Mitter-
maiers Grundsätzen sechsmal von 10— 11 Uhr wird lehren Prof. Dr. Michaclis.