Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1846. (23)

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Staats-Vertrag 
zur Auflösung der Hoheitsgemeinschaft in den Orten Widdern 
und Edelfingen. 
Die zum Abschlusse eines Vertrags wegen der Auflösung der Hoheitsgemeinschaft in 
den Orten Widdern und Evelfuingen ernannten beiderseitigen Bevollmächtigten sind über fol. 
gende Bestimmungen übereingekommen. 
Art. 1. 
Die bisherigen Condominatorte Widdern und Evelfingen gehen mit dem Vollzug des 
gegenwärtigen Vertrags unter die ausschließliche Hoheit Seiner Majestät des Königs von 
Württemberg über. 
Zu viesem Ende werden von Seiner Königlichen Hoheit dem Großberzog von Baden 
die badischen Antheile an Wiodern, mit Schusterhof, Seehaus und Ziegelhütte und an 
Edelsingen an Seine Majestät den König von Württemberg abgetreten. 
Dagegen werden von Seiner Majestät dem König an Seine Ksnigliche Hoheit den 
Großberzog abgetreten die Orte: 
Korb, 
Dippach, 
Hagenbach und 
Unterkessach 
und das Schloßgut Hersberg. 
Art. 2. 
Zur Ausgleichung der Werthsverschiedenheit dieser Abtretungen werden von Seiner 
Königlichen Hoheit dem Großberzog von Baden ferner an Seine Majestät ven König von 
Württemberg überlassen: 
der Auhof, Gemeinvebezirks Illwangen, 
der Reinwald bei Schluchtern, und 
die Großberzoglich badischen Antheile an den Orten Waggershausen und Sießen,
	        
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