Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1846. (23)

135 
16. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
Dienstag den 17. März 1846. 
  
Inbalt. 
Königliche Dekrete. K. Verordnung, die Gebühren der Zeugen in Civil-Prozessen betreffend. — Ordens- 
Verleihungen. — Dienst-Nachrichten. . 
Versügungen der Departements. Bekanntmachung, betreffend den Vollzug der K. Deklaration vom 
3. December 1821 über die staatsrechlichen Verhältnisse des ritterschaftlichen Adels. — Verleibung eines Er- 
findungs-Patente an den Mechaniker Carl Schilling in Heilbronn auf eine verbesserte Construktion der 
Ventilkästen und Ventile bei doppelt wirkenden Pumpen. — Bekanntmachung, betreffend die Verleihung der 
golvenen Civil-Vervienst-Mevaille an den Schultbeißen Kleinknecht in Willsbach. — Bekanntmachung, betreffend 
eine milde Stistung der Anna Magdalena Mann in Münchingen, Oberamto Leonberg. — Termin zur 
Prüfung für die Aufnahme in das Schullehrer-Seminar zu Eßlingen. — Termin zur Vorprüfung der Can- 
didaten für den Schulstand. — Bekanntmachung, die Anktellungsprüfung der katholischen Geistlichen für Kirchen- 
dienste betreffeud. — Verfügung, betreffend die technische Oberleitung des Baues der Staats-Eisenbahnen. 
— Bekanntmachung, betreffend den Stand der Pensions-Anstalt für die Hinterbliebenen der Civil-Staatodiener. 
Dienst-Erledigungen. 
1. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
A) Königliche Verordnung, 
die Gebühren der Zeugen in Civil-Prozessen betreffend. 
Wilheim, 
von Gottes Gnaden König von Wurttemberg. 
Zu Herstellung eines gleichförmigen Verfahrens in Absicht auf die den Zeugen in 
Civil Progessen zu gewährenden Gebühren verordnen Wir hiemit, nach Anhörung Unseres 
Geheimen-Nathes, wie folgt:
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.