Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1846. (23)

140 
II. Verfügungen der Departements. 
A) Des Departements des Innern. 
1. Des Ministerium des Innern. 
a) Bekannimachung, betreffend den Vollzug der K. Deklaration vom 8. December 1821 
über die staatsrechtlichen Verhältnisse des ritterschaftlichen Adels. 
Nachdem der Graf zu Castel Dischingen als Besitzer der Rittergüter Berg, Oberamts 
Ehingen, und Schelklingen, Oberamts Blaubeuren, den Verzicht auf Patrimonial-Gerichts- 
barkeit, Ortspolizei und Forstgerichtsbarkeit erklärt hat, so wurde durch höchste Entschließung 
Seiner Königlichen Majestät vom 4. d. M. vie Anwendung der Bestimmungen der 
K. Declaration vom 8. December 1821 in Betreff der slaaterechtlichen Verhältnisse res 
ritterschaftlichen Adels, unter Einräumung der in den 8# 30 und 41 genannten Surrogate 
der Patrimonial-Gerichtsbarkeit und Ortepolizei auf obgedachte Rittergüter genehmigt; wag 
biedurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. 
Stuttgart den 5. März 1846. 
Schlayer. 
5) Verleihung eines Erfindungs-Patents an den Mcchaniker Carl Schilling in Heilbronn auf 
eine verbesserte Construktion der Ventil-Kästen und Ventile bei doppelt wirkenden Pumpen. 
Vermöge höchster Entschließung Seiner Königlichen Majestät vem 4. d. M. 
ist dem Mechanikus Carl Schilling in Heilbronn auf die von ihm vorgelegten Verbes— 
serungen in der Construktion der Ventil-Kästen und Ventile bei doppelt wirkenden Pumpen, 
Behufs der leichteren Reinigung und Wiederherstellung der Ventile, das nachgesuchte Erfindungs- 
Patent auf die Dauer von zehn Jahren Jnädigst verliehen worden; was hiedurch, unter 
Beziehung auf den siebenten Abschnitt der revidirten Gewerbe-Ordnung und das Gesetz vom 
29. Juni 1842, betreffend die Erfindungs= und Einführungs-Patente, zur öffentlichen Kennt- 
niß gebracht wird. 
Stuttgart den 6. März 1846. 
Schlayer.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.