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stehen vier Kapläne zur Seite. Das beständige Einkommen beträgt nach Abzug des Gehalts
für einen ständigen Vikar 1326 fl. Die befähigten Bewerber haben sich binnen vier Wochen
vorschriftmäßig bei dem K. katbolischen Kirchenrathe zu melden.
3) Die Bewerber um die erledigte Stelle eines Ephorus an dem evangelischen
Seminar in Blaubeuren haben sich innerhalb drei Wochen bei dem K. Studienrathe vor-
schriftmäßig zu melden. Neben den Obliegenheiten eines Vorstandes der Anstalt hat der
Ephorus als erster Lehrer an derselben wöchentlich fünf Unterrichtsstunden zu geben. Das
Einkommen der Stelle berechnet sich zu ungefähr 1540 fl. neben Amtswohnung.
4) Die befähigten Bewerber um die erledigte Stelle eines Professors an dem K. evan-
gelischen Seminar in Urach, welche mit einem jährlichen Einkommen von 1259 fl. neben
freier Wohnung verbunden ist, haben sich innerhalb drei Wochen unter näherer Angabe der-
jenigen Unterrichtsfächer, welche sie vorzugsweise zu übernehmen bereit wären, bei dem K.
Studienrathe zu melden. Die Obliegenheiten der Stelle bestehen in 10—12 Stunden
öffentlichen Unterrichts und in Theilnahme an der allgemeinen und besonderen Leitung und
Erziehung der Zöglinge.
5) An der Oberrealschule zu Stuttgart sind die Stellen eines ersten und dritten
Oberreallehrers mit der Verpflichtung zu je 24 öffentlichen Unterrichtsstunden, von welchen
nach Umständen einige an der niederen Realschule zu geben sind, und mit einem Gehalt von
beziehungsweise 1200 fl. und 1000 fl. definitiv zu besetzen. Die beiden neu anzustellenden
Lehrer haben sich in die Lehrfächer der deutschen und englischen Sprache, der Matbematik,
Geschichte, Geograpbie, Physik, Naturgeschichte und Chemie, so wie des Zeichnens zu tbeilen,
und ist es daher von den Bewerbern anzugeben, für welche diese Fächer sie sich besonders
befähigt glauben. Die Melvungen sind binnen vier Wochen vorschriftmäßig bei dem K.
Studienrathe einzureichen.
6) Die Bewerber um die erledigte Kanzlei-Assistentenstelle bei der Oberrechnungs-
Kammer haben bei dieser binnen drei Wochen sich zu melden.
7) Bei der Regierung des Jaxtkreises ist eine Bauraths-Assistentenstelle mit einem
Jahresgehalt von 400 fl., welcher bei längerer entsprechender Dienstleistung auf 500 fl. un?d
zuletzt auf 600 fl. erhöht werden wird, zu besetzen. Die Bewerber um diese Stelle haben
sich innerhalb drei Wochen bei der Regierung des Jartkreises zu melden.
Am 9. d. M. sfind die Rechts-Erkenntnisse vom Monat Februar d. J. ausgegeben worden.
Gedruckt bei G. Hasselbrink.