Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1846. (23)

Formular Lit. A. 
. . . ..... Kreis. 
Oberamis= (Amts-) Gericht .. 
Liste 
über die Untersuchungs-Gefangenen 
auf das Jahr 18. 
  
Vorschriften zu Führung der Liste. 
1) In der ersten Columne ist die Zahl der Gefangenen fortlaufend zu nummeriren. 
2) Unter der Columne „besondere Vorsichts-Maaßregeln“ ist anzugeben, ob der Ge- 
fangene gefesselt sey, oder besonders bewacht werde. 
3) In der letzten Columne ist je nach der Art, wie die Haft beendigt worden, zu 
setzen: entweder „abgeliefert an .. (Bczeichnung des Orts)“ oder „entlassen“ oder 
„entwichen“ oder „gestorben.“ 
1) Nach Beendigung der Untersuchungshaft ist der Name der betreffenden Gefangenen 
mittelst Durchstrichs in der Liste zu löschen. 
  
  
Tag Vor= und Zunamen z Besondere Beendigung der Haft. 
ẽ s und ES Vorsichts- Maaß- 
der Verhaftung. . s.«, 
; fg Wohnort der Gefangenen. ẽ regeln. Tag. Art. 
Fortlaufende 
  
  
  
  
  
  
 
	        
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