Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1846. (23)

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die erledigte evangelische Helfersstelle zu Neuenstadt dem Helferamts-Verweser Me rz 
in Aalen, 
die erledigte evangelische Pfarrei Winterlingen, Dekanats Balingen, dem Stadtvikar 
Bilhuber in Tuttlingen, 
die erledigte Präzeptorsstelle zu Weil der Stadt, Oberamts Leonberg, dem Lehramts. 
Candidaten Hetzel, von Ottenbach, Oberamts Göppingen, und 
die bei dem Oberamte Heilbronn erledigte Aktuarsstelle dem Regierungs-Referendär 
erster Klasse, Spranol, von Ludwigsburg, gnädigst übertragen, wie auch 
dem Oberamts-Aktuar Fuchs in Freudenstadt die nachgesuchte Dienstemtlassung ertheilt. 
Sovann haben Höchstdieselben durch höchste Entschließungen vom 16. d. M. den 
Intendanten Höchst-Ihres Hof-Theaters, v. Gall, zu Höchst-Ihrem Kammerherrn zu 
ernennen, 
vie bei dem K. Gerichtshofe in Tübingen erledigte Assessorsstelle dem Gerichts-Aktuar 
Huber, von Langenburg, zu übertragen, und 
ven Gerichts-Notar Späth in Wangen, seinem Ansuchen gemäß, wegen hohen Alters, 
in den Pensionsstand zu versetzen geruht. 
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschließungen vom 20. d. M. 
den Adjutanten der ersten Infanterie-Dioisson, Hauptmann v. Kellenbach, wegen leidender 
Gesundheit aggregirt, und dagegen 
den Adjutanten der dritten Infanterie -Brigade, Ober-Lieutenant Bayer v. Ehren- 
berg, zum Hauptmann und Adjutanten der ersten Infanterie-Division ernannt, ferner 
den Geheimen-Legationsrath v. Kölle wegen vorgerückten Alters, seinem Ansuchen ge- 
mäß, in den Ruhestand gnädigst versetzt, 
vie erledigte Revisorsstelle bei dem Steuer-Collegium dem Umgelds-Commissär Bür- 
ger in Mergentheim, und 
die erledigte Buchhaltersstelle bei dem Kameralamte Roth am See dem Finanz-Refe- 
rendär Stapf gnädigst übertragen, sodann 
auf das erledigte Kameralamt Kapfenburg den Finanzkammer-Revisor Frost in Lud. 
wigsburg befördert, und 
die erledigte Revierförstersstelle in Langenbrand, Forsts Neuenbürg, dem Forstamts- 
Assistenten Brecht in Leonberg gnädigst übertragen.
	        
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