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II. Verfügungen der Departements.
A) Des Justiz-Departements.
Des Justiz-Ministerium.
Wohnsitz-Veränderung eincs Rechto-Consulenten.
Da der Rechtis-Consulent Lemppenau seinen Wohnsitz von Welzheim nach Stutl-
gart veilegl hat: so wird solches andurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht.
Stultgart den 15. Mai 1846. Prieser.
8) ODes DOepartements des Innern.
1. Des Ministerium des Innern.
a) Bekanntmachung, betreffend den Vollzug des Staats-Vertrags wegen Auflösung der
Hoheits-Gemeinschaft in Widdern und Edelfingen.
Nachdem ver mit der Grohherzoglich Badischen Regierung abgeschlossenc, durch die K. Ver-
orbnung vom 7. März d. J. verkündigte Staatsvertrag wegen Auflösung der Hoheits-Gemein-
schaft in Wiodern und Evelsingen vom 28. Juni 1843 (Reg. Blatt von 1846 S. 127) mittelst
Uebergabe und Uebernahme der vertauschten Orte in Vollzug gesetzt worden, und sofort jede der
beiden Regierungen mit dem 1. d. M. in die volle Ausübung der Staatshoheit über die
von ihr neu erworbenen Gebietstheile eingetreten ist; so wird solches hiemit zur öffentlichen
Kenntniß gebracht. «
Stuttgart den 14. Mai 1846. Schlayer.
5) Bekanntmachung in Betreff der Auswanderung nach Amerika.
Amtliche Berichte bestätigen die in öffentlichen Blättern gemeldete Nachricht, daß in
riesem Jahre an allen Seeplätzen eine Anhäufung von Auswanderern Statt findet, daß es
ubcrall an Schiffsgelegenheit mangelt und viele Reisende, welche sich nicht durch Uebersahrts-
Verträge im Voraus genügend sicher gestellt haben, vadurch in vie größte Bedrängniß ge-
kommen sind.
Das Ministerium sieht sich vaher veranlaßt, an alle diejenigen, welche nach Amerika
auszuwandern beabsichtigen, dic öffentliche Warnung ergehen zu lassen, sich in dieser Be-
zichung vorzusehen und die Reise nicht bälder anzutreten, als bis sic sich über den Zeit-
punkt ihrer Einschiffung in den betreffenden Sechäfen hinreichende Sicherhceit verschafft haben.
Außerdem werden die Auswanderungslustigen mit Rücksicht auf mehrere in der süngsten
Zoit wieder vorgekommene Fälle, in welchen Auswanderers-Gesellschaften, obgleich sic sich